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CONVINUS Global Mobility Alert KW 1_2021

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CONVINUS Global Mobility Alert KW

a n u a r 2 0 2 1 J u s g a b e K W 1 A DIE BESTEUERUNG VON ÜBER GRENZGÄNGERN FREE SERVICE OF: A GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS CONVINUS 70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ TALSTRASSE / INFO@CONVINUS.COM WWW.CONVINUS.COM EINWANDERUNGSREGELUNGEN DER JAHR 2021 IM N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t Die Regierung Dänemarks hat neue Vorschriften zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen erlassen. Ab 1. Januar 2021 gelten folgende Änderungen: Der Mindestlohn für alle Berufe beträgt DKK 445'000 (ca. CHF 64’590) pro Jahr, d.h. 2% höher als der bisherige Lohn von DKK 436'000 (ca. CHF 63’284). Für eine Beschäftigung von mehr als 180 Tagen ist die Zahlung des Lohns auf ein dänisches Bankkonto für alle Berufe der «positiven Liste» erforderlich. Alle Arbeitnehmende müssen sich daher mit steuerlichen Konsequenzen registrieren lassen. Für alle Berufe muss der ganze Lohn auf ein dänisches Bankkonto eingezahlt werden. Bisher konnten alle Beträge, die über den Mindestlohn hinausgingen, auf ein ausländisches Bankkonto eingezahlt werden. Alle Familienangehörigen im Familiennachzug, die beim gleichen Arbeitgeber wie der Hauptbewilligungshalter arbeiten, bedürfen einer separaten, selbständigen Arbeitsbewilligung vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit. DÄNEMARK: VORSCHRIFTEN BETREFFEND NEUE Das Ziel ist es, die Compliance für ausländische Arbeitnehmende zu erhöhen, um sicherzustellen, dass die Arbeitgeber faire Zahlungsstandards einhalten und um die MINDESTLOHN UND BANKKONTO Transparenz bei der Beschäftigung zu erhöhen. In Australien ist dieses Jahr mit den folgenden Anpassungen der Einwanderungsregelungen zu rechnen: Die Anzahl der Kontingente für Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen wird wie im Vorjahr bei 160'000 bleiben. Obwohl die Anzahl der Kontingente unverändert bleiben wird, wird sich dennoch die Verteilungen ändern. Die Anzahl der Kontingente für Familienangehörige wird zum Beispiel von 47'732 auf 77'300 erhöht. Ein Ziel des Migrationsprogrammes 2020/21 wird es sein, den wirtschaftlichen Aufschwung nach Covid-19 zu unterstützen. Aus diesem Grund wird hier die Anzahl der Kontingente für potenzielle Investoren und Geschäftsführer auf 13'500 erhöht. AUSTRALIEN: ÄNDERUNGEN BEVORSTEHENDE Ab dem 1. Juli 2021 werden die Kosten für Visumsanträge um 11.3% steigen. Es wird derzeit damit gerechnet, dass die Reisebeschränkungen zwischen März 2021 und Juni 2021 wieder aufgehoben werden können. Am 23. Dezember 2020 haben Vertreter der Schweiz und Italiens in Rom ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das Abkommen ersetzt den bisherigen Gesetzestext aus dem Jahr 1974. Es muss vor seinem Inkrafttreten jedoch erst noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden. Die Ausarbeitung des Abkommens wurde von Beratungen mit den Behörden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis sowie den Gewerkschaften und dem Verband der italienischen Grenzgemeinden begleitet. Die Schweiz wird für neue Grenzgänger aus Italien 80% der Quellensteuern erheben. Die neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert und der Wohnsitzstaat beseitigt eine allfällige Doppelbesteuerung. SCHWEIZ: ABKOMMEN MIT ITALIEN NEUES Weiterhin wurde der Grenzgängerbegriff klar definiert sowie Klauseln zu einer Übergangsregelung, einer Missbrauchsbestimmung, zur Reziprozität sowie zu einer regelmässigen Überprüfung aufgenommen. GROSSBRITANNIEN-EFTA: DES BREXITS FÜR NEU NACH GROSSBRITANNIEN AUSWIRKUNGEN ENTSANDTE ARBEITNEHMER Mit dem Austritt Grossbritanniens aus der EU per 31. Dezember 2020 sind auch die übergeordneten Koordinationsbestimmungen zu den Sozialversicherungen zwischen der EU/EFTA und Grossbritannien nicht mehr anwendbar. Ab dem 1. Januar 2021 tritt allerdings ein neues Abkommen zwischen der EU und Grossbritannien in Kraft, das sich im Bereich der Sozialversicherungen stark an dem bisherigen Abkommen orientiert. Dieses neue Abkommen schliesst allerdings nicht mehr die EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) mit ein. Grossbritannien richtet sich bei Entsendungen aus den EFTA-Staaten daher deutlich nach den bereits bestehenden zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Welche Positionen die einzelnen EFTA-Staaten im Gegenzug anwenden werden, ist momentan noch offen. Bei Entsendungen nach Grossbritannien können die Mitarbeiter wie folgt von den britischen Sozialversicherungen befreit werden: Schweiz: bis zu 24 Monate Liechtenstein: gar nicht, da kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen besteht Island: zunächst 52 Wochen; Verlängerung um weitere 52 Wochen auf Antrag möglich Norwegen: bis zu 36 Monate

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