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CONVINUS Global Mobility Alert KW 41_2020

CONVINUS Global Mobility Alert KW

k t o b e r 2 0 2 0 O u s g a b e K W 4 1 A EINREISEBESCHRÄNKUNGEN NEUE OPTIONEN FÜR UND FREE SERVICE OF: A GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS CONVINUS 70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ TALSTRASSE / INFO@CONVINUS.COM WWW.CONVINUS.COM ANSTELLUNGSERLAUBNIS LICENCE») («SPONSOR SCHWEIZER UND FÜR EU-STAATSANGEHÖRIGE N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t Zum 1. September 2020 wurde die Obergrenze für Rentenversicherungsbeiträge von 620’000 JPY (ca. 5'380 CHF) auf 650’000 JPY (ca. 5'460 CHF) der monatlichen Vergütung angehoben. Der Gesamtprozentsatz, der zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, bleibt bei 18.3%. Die maximalen monatlichen Rentenversicherungsbeiträge belaufen sich somit auf 118'950 JPY (ca. 1'030 CHF); zuvor betrugen sie 113'460 JPY (ca. 985 CHF). Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Lohnabrechnungssysteme entsprechend anzupassen und die neue Obergrenze auf den Lohnabrechnungen der betroffenen JAPAN: DER RENTEN- ERHÖHUNG Arbeitnehmer zu reflektieren. Die Änderungen sind eingeführt worden, um auch höhere Gehälter in der Rentenversicherung zu versichern und die finanzielle Situation des VERSICHERUNGSBEITRÄGE Pensionsfonds zu stabilisieren. Der näher rückende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat erhebliche Konsequenzen für britische Arbeitgeber, die auch in Zukunft Schweizer und EU-Staatsangehörige beschäftigen wollen. Zum 1. Januar 2021 sind Unternehmen mit Sitz in Grossbritannien insbesondere mit zwei bedeutenden Veränderungen im Bereich der Einwanderung konfrontiert: Schweizer und EU-Bürger, die in das Vereinigte Königreich einreisen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, unterliegen einem Zulassungsverfahren und benötigen nach einem neuen, punktebasierten Einwanderungssystem ein Einreisevisum für Fachkräfte Arbeitgeber müssen vom britischen Innenministerium eine sogenannte «Sponsor GROSSBRITANNIEN: BENÖTIGEN ARBEITGEBER Licence» erhalten, also als lizenzierte Sponsoren eingetragen sein, um Personen von ausserhalb des Vereinigten Königreichs (einschliesslich EU-Bürger) einstellen zu können Eine solche Anstellungserlaubnis war bisher nur für Drittstaatsangehörige notwendig. Es wird davon ausgegangen, dass die britischen Behörden in den AB DEM 1. JANUAR 2021 kommenden Monaten einen Anstieg der Lizenzbeantragungen verzeichnen werden. Die brasilianischen Behörden haben die aktuellen Einreisebeschränkungen auf dem Landweg (ausser für Transit) und auf dem Seeweg bis zum 24. Oktober 2020 verlängert. Die neue COVID-19 Verordnung erlaubt jedoch neu die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg, sofern diese ein Visum und eine Krankenversicherung vorweisen können. Ausserdem werden Krankenversicherungspolicen für ausländische Besucher (Geschäftsreisende/Touristen) neu auch auf Spanisch akzeptiert. In der vorherigen Verordnung waren nur Policen auf Portugiesisch und Englisch zulässig. Dies bedeutet eine Erleichterung für viele Reisende. Internationale Flüge sind nun zu allen Flughäfen auf brasilianischem Territorium zugelassen. BRASILIEN: DER VERLÄNGERUNG Trotz Lockerungen bei den Einreisebeschränkungen im Luftverkehr sollten sich ausländische Bürger, die nach Brasilien reisen wollen, der Tatsache bewusst sein, dass FLUGREISENDE Brasilien nach wie vor auf der Reisehinweisstufe 4 (nicht reisen) steht und weiterhin täglich hohe Fallzahlen von COVID-19 verzeichnet. & Consulting: Coffee Homeoffice: "Zwangs-" im Bereich Konsequenzen & Sozialversicherung Steuern Oktober 2020 28. 11:00 Uhr um AUSTRALIEN: FÜR STEUERABZÜGE LEITFADEN AUFGRUND VON HOMEOFFICE Auch australische Arbeitnehmer sind aufgrund der Pandemie (COVID-19) vermehrt im Homeoffice tätig. Oft resultieren aus der Tätigkeit im Homeoffice neue Auslagen, die in dieser Form bisher noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Das australische Steueramt hat daher einen Leitfaden erlassen, der sich dieser Steuerabzugsthematik annimmt. Das Dokument (Practical Complicance Guidelince – PCG 2020/3) kann auf der Seite des australischen Steueramtes abgerufen werden und wird regelmässig aktualisiert. Der aktuelle Leitfaden wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und erlaubt Arbeitnehmern ihre zusätzlichen laufenden Ausgaben mit einer vereinfachten Methode geltend zu machen.

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