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CONVINUS Global Mobility Alert_KW 52_2020

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  • Mexiko
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  • Weihnachten
Dieses Jahr hat uns alle vor so manche Herausforderung gestellt. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familie gesund sind und bleiben und trotz dieser Situation auf viele glückliche und schöne Erlebnisse zurückblicken können. Für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit und für die immer sehr gute Zusammenarbeit möchten wir von Herzen Danke sagen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes Weihnachtsfest sowie erholsame Feiertage. Für das Neue Jahr wünschen wir Ihnen weiterhin Gesundheit sowie viel Glück und Erfolg. Im Namen vom gesamten CONVINUS-Team, Friederike V. Ruch

CONVINUS Global Mobility Alert_KW

e z e m b e r 2 0 2 0 D u s g a b e K W 5 2 A SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE VERLASSEN DES LANDES BEI MELDEPORTAL FÜR IM EU-MELDEVERFAHREN DAS FREE SERVICE OF: A GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS, TALSTRASSE 70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ CONVINUS N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t Auch ausländische Arbeitnehmer müssen in Mexiko Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zum Wohnungsfond leisten, sofern sie nicht aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens befreit wurden. Mexiko hat allerdings nur mit Spanien und Kanada relevante Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die ausländische Arbeitnehmer von der Beitragspflicht befreien. In Bezug auf die Rückzahlung der Beiträge beim endgültigen Verlassen des Landes gab es in der Vergangenheit schon mehrfache und teilweise widersprüchliche Gerichtsurteile. Der zuständige Gerichtshof in Mexiko City («Pleno en Materia del Trabajo del Primer Circuito») hat nun ein verbindliches Grundsatzurteil gefällt, dass ausländische Arbeitnehmer dazu ermächtigt, die Beiträge zurückzufordern, wenn sie Mexiko endgültig verlassen. Das Urteil ist derzeit erst für die Region Mexiko City verbindlich. Nichtsdestotrotz sollten ausländische Arbeitnehmer, die Mexiko bereits verlassen MEXIKO: DER RÜCKERSTATTUNG haben oder zukünftig verlassen werden, prüfen, ob sie die geleisteten Beiträge zurückerstattet erhalten und wie hierzu das aktuelle administrative Prozedere in der jeweiligen mexikanischen Region aussieht. Die neuseeländische Einwanderungsbehörde wird ab Mitte 2021 ein neues 3-Check- Visum-Antragssystem einführen. Dieses System verlangt drei neue Checks, welche durchgeführt werden müssen, bevor ein Arbeitgeber einen Migranten einstellen kann. Zu den Checks gehören: Arbeitgeber-Check: Hier wird geprüft, ob der Arbeitgeber bereits unter dem neuen System akkreditiert ist. Falls nicht, muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Akkreditierung stellen, um überhaupt Migranten einstellen zu dürfen. Sobald dieser Antrag genehmigt wurde, erhält der Arbeitgeber eine Akkreditierung für 12 Monate, bevor er sie erneuern muss. Job-Check: Diese Überprüfung stellt fest, ob die Höhe des Gehaltes marktüblich ist, ob die Arbeitsbedingungen mit den Arbeitsgesetzen übereinstimmen und falls erforderlich, ob ein Arbeitsmarkttest durchgeführt wurde. Migrant Worker - Check: Dies ist der letzte Schritt im neuen System. Hier wird der NEUSEELAND: EINWANDERUNGS- NEUE Antrag vom Migranten für das neue Visum überprüft. Der Migrant muss vorweisen, dass er die New Zealand Immigration Anforderungen erfüllt sowie über die REGELUNGEN AB MITTE 2021 notwendigen Fähigkeiten verfügt, um die Tätigkeit auszuführen. In Italien verantwortet das Arbeitsministerium die Koordination und Verwaltung des Meldeportals für Meldungen im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie. Die Anmeldefunktion für die bestehende Plattform Cliclavoro wurde kürzlich seitens der italienischen Behörden aktualisiert und per 15. November 2020 durch ein digitales Authentifizierungssystem ergänzt. Genutzt wird von nun an SPID (Sistema Pubblico di Identità), ein digitales Authentifizierungssystem für private Nutzer und Unternehmen. Da die SPID-Identität immer mit einer italienischen Steuernummer- oder Gesundheitskarte verknüpft ist, kann sie nur von italienischen Staatsbürgern oder Inhabern einer italienischen Identitätskarte beantragt werden, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Steuernummer sind. Für die Meldungen im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bedeutet dies, dass der ITALIEN: AKTUALISIERUNGEN gesetzliche Vertreter des aufnehmenden Unternehmens sein persönliches SPID-Konto verwenden muss, um die Meldung zu übermitteln. Alternative Anmeldemöglichkeiten für ausländische Staatsangehörige stehen zur Verfügung, setzen jedoch immer eine umfangreiche Validierung der digitalen Identität voraus. CHILE: AUSLÄNDERGESETZ NEUES Die chilenische Regierung hat ein neues Ausländergesetz verabschiedet, das folgende Änderungen vorsieht: Touristen, die nach Chile eingereist sind, dürfen ihren Status im Land nicht mehr ändern. Ausländer können den Antrag auf eine Arbeitsbewilligung für kurzfristige Tätigkeiten sowohl beim Konsulat im Ausland als auch im Inland stellen. Alle Ausländer benötigen ein Visum für einen befristeten Aufenthalt, wenn sie in Chile arbeiten wollen. Diese neue Kategorie wurde auf 13 Unterkategorien erweitert, unter anderem für Arbeiter, die eine bezahlte Arbeit verrichten, Selbständige, Saisonarbeiter und Ausländer, die arbeitssuchend sind. Familienangehörige dürfen ohne weiteres arbeiten. Ähnlich wie bei der Schweizer Niederlassungsbewilligung dürfen permanente Aufenthalter ihre Aufenthaltsbewilligung aufrechterhalten, wenn sie sich bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten. Alle Ausländer, die vor dem 18.03.2020 legal nach Chile eingereist sind, aber nun einen irregulären Status haben, können innerhalb von 180 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes eine Arbeitsbewilligung erhalten. Alle anderen illegal eingereisten Bürger haben Chile ohne Straffolgen zu verlassen. Das neue Gesetz soll die alte Gesetzgebung von 1975 ersetzen und ein modernes, vereinfachtes System für die steigende Mobilität in Chile gewährleisten. WWW.CONVINUS.COM / INFO@CONVINUS.COM

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