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CONVINUS Global Mobility Alert Week 10.2022

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10. März 2022

10. März 2022 Global Mobility: International Remote Work, Hybrid Work, Working from Anywhere – Eine Frage der Definition. Der Wandel in der Arbeitswelt war in den letzten 2 Jahren aufgrund der Pandemie gewaltig. Von jetzt auf gleich schafften Arbeitgeber die notwendige Infrastruktur, damit ein Grossteil ihrer Mitarbeiter mit „Bildschirmtätigkeiten“ von zu Hause aus arbeiten konnte. Dies führte nicht nur zu einer breiten Akzeptanz des Homeoffice, sondern auch zum Wunsch der Mitarbeiter, zukünftig flexibler arbeiten zu können. “Dream Office”, “Workation”, “Working from anywhere”, aber auch “International Remote Working”, “Virtual Assignments” und “Hybrid Work” hielten als Begrifflichkeiten in die Unternehmen Einzug. Eine einheitliche Definition gibt es hierfür allerdings bis heute nicht. Daher dürfte das Verständnis in Bezug auf diese Wortschöpfungen nicht nur von Unternehmen zu Unternehmen, sondern auch unter den (HR-) Mitarbeitern unterschiedlich ausfallen. Wir versuchen uns daher an einer Definition ausgewählter Begriffe: Hybrid Work: Die Arbeitnehmer arbeiten sowohl im Homeoffice als auch im Büro des Arbeitgebers. «Hybride Teams» arbeiten entweder an den gleichen Tagen im Büro bzw. im Homeoffice oder auch ortsversetzt, um zum Beispiel Büroräumlichkeiten bestmöglich zu nutzen. (International) Remote Work: Die Definition von «Remote Work” geht über das eigentliche Arbeiten im Homeoffice am Wohnort hinaus. Remote Work kann (aber muss nicht) auch an ausländischen Destinationen stattfinden. Arbeitgeber beschränken oft den Radius von Remote Work auf das Inland, um Schwierigkeiten in Bezug auf die Sozialversicherungsunterstellung, Steuern, Arbeitsbewilligungen sowie etwaige Betriebsstätten zu vermeiden. Virtual Assignments: Bei virtuellen Entsendungen nimmt der Arbeitnehmer für den gleichen Arbeitgeber zwar temporär eine neue Stelle im Ausland an, aber der Mitarbeiter zieht nicht ins Ausland um. Er geht der neuen Tätigkeit nahezu ausschliesslich «virtuell», d.h. mit Hilfe der entsprechenden IT-Infrastruktur an seinem bisherigen Wohn- bzw. Arbeitswort, nach. Workation: Das Arbeiten an Urlaubsorten auf Wunsch des Arbeitnehmers wird auch «Workation» genannt. Der Kunstbegriff setzt sich aus den Worten «work» und «vacation» zusammen. Viele Arbeitgeber möchten diesen Wunsch zwar mindestens temporär nachkommen, stehen diesbezüglich aber vor vielen administrativen und rechtlichen Hürden. Dreamoffice & Working from Anywhere: Ähnlich wie bei Workation richtet sich der Mitarbeiter seinen Wunscharbeitsplatz an seinem Wunscharbeitsort ein. Je nach Wunsch des Arbeitnehmers könnte es sich hier um eine dauerhafte oder sich permanent wandelnde Lösung im In- oder Ausland handeln. Viele Arbeitgeber schrecken – zu Recht – vor einer völligen Verlagerung der Arbeitsplätze ins «Dreamoffice» oder beliebige Orte zurück, da dies unter anderem beträchtliche Fallstricke in Bezug auf Steuern, Sozialversicherungen, Payroll, Betriebsstätten und Arbeitsbewilligungen mit sich bringen kann. Für wichtige Schlüsselfunktionen ist dies jedoch eine hervorragende Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, sofern der initiale Aufwand der rechtlichen Abklärungen und Umsetzung im Unternehmen nicht gescheut wird. 8 convinus.com

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