BEST PRACTICE CONCLUSION The various aspects must be considered carefully. When employing non-EU/EFTA nationals as cross-border commuters, it is particularly important to take a closer look at the various legal areas. Due to the complexity and the issues described above in the practical example, it is self-explanatory that the number of cross-border commuters who are non-EU/EFTA nationals is relatively low. NOTES: * For reasons of better readability, we have refrained from making gender-specific distinctions. Of course, both genders are always meant, e.g. "cross-border commuter". * The term "from a permit law perspective" refers to the regulations on Swiss work and residence permit law. In Germany, for example, the terms "work permit" and "work authorisation" are used for this purpose. 8 convinus.com
AUS DER PRAXIS GRENZGÄNGER IN DER SCHWEIZ FRIEDERIKE RUCH, CONVINUS In der Schweiz sind aktuell ungefähr 320'000 Personen als Grenzgänger tätig, was ungefähr 6 % der Gesamtzahl an Beschäftigen in der Schweiz entspricht. Die Besonderheit beziehungsweise Herausforderung in der Praxis bei dieser Personengruppe besteht darin, dass die Grenzgänger aus verschiedenen Nachbarländern der Schweiz kommen und auch in verschiedenen Kantonen der Schweiz arbeiten. Dies bedeutet, dass aus steuerrechtlicher Sicht unterschiedliche Regelungen beachtet werden müssen. Dagegen sind allerdings die bewilligungs- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen einheitlich. Definition Grenzgänger: Unter einem Grenzgänger versteht man im eigentlichen Sinne eine Person, welche in einem Land wohnt und in einem anderen Land arbeitet. Dies impliziert ein tägliches Pendeln zwischen Wohnund Arbeitsort. Dieses tägliche Pendeln zwischen dem Wohnort und dem Schweizer Arbeitsort ist jedoch beispielsweise aus bewilligungsrechtlicher Sicht der Schweiz bei EU-/EFTA-Staatsangehörigen nicht notwendig. Auch wenn diese Personen aus bewilligungsrechtlicher Sicht immer noch als Grenzgänger gelten, so würde man diese Personengruppe eher als internationale Wochenaufenthalter bezeichnen. Dies soll verdeutlichen, dass je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Definitionen bestehen. In der Praxis stellen seit der Covid 19-Pandemie und dem seit dieser Zeit vermehrt vorhandenen Wunsch, häufiger oder überwiegend von zu Hause zu arbeiten, die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen die grössten Herausforderungen dar. Hier gilt es auch vor allem Vorkehrungen zu treffen sowie Prozesse einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen, sodass der Mitarbeiter stets dem richtigen Sozialversicherungssystem unterstellt ist. Situation Lisa Meier wohnt in Konstanz (Deutschland) und ist amerikanische Staatsbürgerin mit einem deutschen Aufenthaltstitel. Sie ist verheiratet und hat ein Kind. Ihr Mann und ihre Tochter sind deutsche Staatsbürger. Frau Meier hat eine Stelle als Head HR Business Partner bei der Innovative Pharma AG in Basel (Schweiz) gefunden und sich dafür beworben. Nach den geführten Interviews stellt sich heraus, dass Frau Meier die beste Kandidatin für diese Position ist. 9 convinus.com
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