IRLAND Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der nationale Mindeststundenlohn von bisher EUR 11.30 auf neu EUR 12.70 angehoben. Betroffene Kategorien: Diese Erhöhung wirkt sich auf die Anspruchsberechtigung für die Beschäftigungserlaubnis für den unternehmensinternen Transfer (ICT) aus (wobei das Grundgehalt im Heimatland dem nationalen Mindestlohn entsprechen oder diesen übersteigen muss). Sie wirkt sich nicht auf den Anspruch auf die Critical Skills Employment Permit (CSEP), die allgemeine Beschäftigungserlaubnis und andere Beschäftigungserlaubnisse oder das Atypical Working Scheme (AWS) aus, da die Mindestlohnschwellen für diese Kategorien von Arbeitsgenehmigungen bereits weit über dem nationalen Mindestlohn liegen. MALTA Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der durchschnittliche Wochenlohn für Vollzeitbeschäftigte ab 18 Jahren von bisher EUR 208.75 auf neu EUR 213.54 angehoben. Einzelgenehmigung: Am 1. Januar 2024 wurde das durchschnittliche monatliche Mindestgehalt für die Kategorie der Einzelgenehmigung von EUR 835 auf EUR 925.34 angehoben. Andere wichtige Aspekte: Anpassung an die Lebenshaltungskosten: Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der Lebenshaltungskostenausgleich, der für alle Arbeitnehmer, einschliesslich ausländischer Arbeitnehmende mit einer Einzelgenehmigung, gilt, von bisher EUR 9.90 auf neu EUR 12.81 angehoben. Der Anpassungsbetrag wird jährlich etwa im Oktober oder November angepasst. Währung: Die Regierung empfiehlt, dass ausländische Arbeitnehmer in EUR bezahlt werden. NIEDERLANDE Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der nationale Mindestlohn auf EUR 13.27 pro Stunde angehoben. 30% - Steuervergünstigung. Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurden die Mindestlohnschwellen für die 30%-Steuervergünstigung wie folgt angehoben: Arbeitnehmende unter 30 Jahren mit einem qualifizierten Master-Abschluss: Zu versteuerndes Jahresgehalt von mehr als EUR 35'048 (statt bisher EUR 31'891); und Alle anderen Arbeitnehmende: Zu versteuerndes Jahresgehalt von mehr als EUR 46'107 EUR (statt bisher EUR 41'954). 14 convinus.com
Mindestgehälter im Zusammenhang mit der Arbeitsgenehmigung: Die folgenden Mindestlöhne wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2024 angehoben (bitte beachten Sie, dass alle Zahlen keine Zulagen enthalten): Kurzfristige Arbeitsgenehmigungen (gültig bis zu 90 Tagen): Kurzzeitige innerbetriebliche Versetzungen (Intra-Company-Transferees): Trainees: EUR 3'909 brutto pro Monat, statt bisher EUR 3'672. Schlüssel- bzw. Führungspersonal und Spezialisten: EUR 5'331 brutto pro Monat gegenüber bisher EUR 5'008. Kurzfristige Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Highly Skilled Migrants): Antragstellende unter 30 Jahren: EUR 3'909 brutto pro Monat, statt bisher EUR 3'672. Antragstellende, die 30 Jahre oder älter sind: EUR 5'331 brutto pro Monat, statt bisher EUR 5'008. Das Grundgehalt im Heimatland muss dem nationalen Mindestlohn in den Niederlanden entsprechen. EU-Genehmigungen für den unternehmensinternen Transfer (ICT): Antragstellende unter 30 Jahren: EUR 3'909 brutto pro Monat, statt bisher EUR 3'672. Bewerbende, die 30 Jahre oder älter sind: Gehalt vergleichbar mit dem eines einheimischen Arbeitnehmenden in einer ähnlichen Position, jedoch mindestens EUR 5'331 brutto pro Monat (vorher EUR 5'008). Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte («Highly Skilled Migrants»): Antragstellende unter 30 Jahren: EUR 3'909 brutto pro Monat, statt bisher EUR 3'672. Bewerber, die 30 Jahre oder älter sind: EUR 5'331 brutto pro Monat statt bisher EUR 5'008. Absolventen und Personen, die von einer «Erlaubnis zur Arbeitssuche» wechseln: 2'801 EUR brutto pro Monat, statt bisher EUR 2'631. Blaue Karte: EUR 6'245 brutto pro Monat, statt bisher CHF 5'867. Andere relevante Aspekte: Zulagen: Neben dem Mindestgrundgehalt verlangen die meisten Behörden, dass das Bruttogrundgehalt im Allgemeinen keine Zulagen enthält. Die hierfür zuständige niederländische Amtsbehörde UWV ist jedoch bei der Beurteilung von Anträgen auf Erteilung einer Kurzzeitbewilligung in der Praxis manchmal von dieser Praxis abgewichen und hat verlangt, dass das Bruttogrundgehalt zusätzlich Zulagen enthält. Marktkonformes Gehalt: Das Gehalt muss mit den Gehältern anderer Arbeitnehmenden vergleichbar sein, die eine ähnliche Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber («sponsoring employer») ausüben. Einhaltung: Die neuen Beträge gelten für Erstanträge und Verlängerungsanträge, die ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden. Derzeitige Genehmigungsinhaber benötigen keine automatische Gehaltsanpassung, es sei denn, sie stellen im Jahr 2024 einen Verlängerungsantrag. Leistungen und Zulagen: Nicht-fixe Leistungen oder Sachleistungen können nicht in die Berechnung des Mindestlohns miteinbezogen werden. Währung: Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gehalt in EUR zu garantieren, unabhängig vom Ort der Lohnabrechnung und/oder Wechselkursschwankungen. 15 convinus.com
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