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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 13.2025

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AUS DER PRAXISTeil 4:

AUS DER PRAXISTeil 4: Internationale Mitarbeitermobilität -Anstellung im Ausland, Training in derSchweiz und anschliessender Rückumzugins Ausland als strategisches HR-InstrumentNORMA REYNOV, CONVINUSIn den Teilen 1–3 unserer Serie „Strategische Nutzung von globaler Mitarbeitermobilität“ haben wirerläutert, wie Unternehmen gezielt internationale Fachkräfte gewinnen können, wie sich RemoteWork und Workation zur Talentgewinnung nutzen lassen und worauf es bei einer Anstellung ausdem Ausland mit darauffolgendem Umzug in die Schweiz zu achten gilt. In diesem vierten Teilbeleuchten wir die Grundlagen einer Anstellung im Ausland mit umfassendem Onboarding in derSchweiz und anschliessender Rückkehr ins Heimatland - als strategisches Instrument imTalentmanagement.Globale Unternehmen setzen heutzutage verstärkt auf die gezielte Rekrutierung internationalerTalente direkt im Ausland, bieten ihnen eine strukturierte Ausbildungs- und Integrationsphase amSchweizer Unternehmensstandort und verlagern deren Tätigkeit anschliessend wieder zurück insAusland. Dieses Vorgehen erlaubt eine enge Anbindung der Mitarbeitenden an dieUnternehmensprozesse und -kultur, bevor sie dauerhaft in globalen Standorten eingesetzt werden.Warum macht dieses Modell strategisch Sinn?Mitarbeitende, die direkt in ihrem Heimatland angestellt werden, durchlaufen eine intensive, oftmehrmonatige Trainingsphase am Schweizer Hauptsitz. Sie lernen dabei das Unternehmen, dieinternen Abläufe und vor allem die Unternehmenskultur direkt vor Ort kennen. Diese Erfahrungerleichtert die spätere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Standorten und erhöht dieEffizienz internationaler Teams nachhaltig.Neben der engen Bindung an die Unternehmensprozesse hat dieses Modell weitere strategischeVorteile: Es ermöglicht eine effektive Wissensvermittlung, erhöht die Motivation der Mitarbeitendendurch internationale Erfahrung und trägt dazu bei, dass länderspezifische Besonderheiten besserverstanden und berücksichtigt werden.8convinus.com

AUS DER PRAXISZudem bietet das Unternehmen internationalen Talenten attraktive Perspektiven, was dieWettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Talentmarkt stärkt.PraxisbeispielEU: Ein in Frankreich angestellter Projektmanager erhält eine viermonatige Einführung amSchweizer Unternehmenssitz. Nach diesem Training übernimmt er aus Frankreich heraus dieKoordination internationaler Projekte, bei denen er eng mit Schweizer Kollegen zusammenarbeitet.Drittstaaten: Eine Softwareentwicklerin aus Mexiko durchläuft eine dreimonatige Schulung amStandort in Zürich und kehrt anschliessend nach Mexiko zurück. Von dort aus unterstützt sie IT-Projekte und fungiert als wichtige Schnittstelle zur Schweizer Zentrale.Praktische UmsetzungUm den administrativen Aufwand und mögliche rechtliche Risiken gering zu halten, sollte dieUmsetzung möglichst klar strukturiert und einfach gestaltet werden. Dabei sind insbesonderefolgende Punkte zu berücksichtigen:Arbeitsbewilligung: Als Erstes gilt es sicherzustellen, dass der betreffende Mitarbeiter eineArbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erhalten kann. Diese Abklärungen solltenmöglichst vor der Vertragsunterzeichnung stattfinden, damit auf Basis der essenziellenArbeitsbewilligung die weiteren Abklärungen in Bezug auf den Arbeitsvertrag, die Steuern unddie Sozialversicherungen vorgenommen werden können.Arbeitsvertrag: Grundsätzlich besteht der Arbeitsvertrag mit der ausländischen Gesellschaftund der Mitarbeiter ist nur temporär in der Schweiz tätig. Hierbei gilt es zu beachten, dass imWesentlichen ausländisches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, wobei jedoch auch diezwingenden Bestimmungen des Schweizer Arbeitsrechts sowie die lokalen Lohnvorgaben zumErhalt der Schweizer Arbeitsbewilligung berücksichtigt werden müssen.Sozialversicherungen: Es ist das Ziel, dass der Mitarbeiter eine möglichst durchgängige„Sozialversicherungskarriere“ in einem Staat hat und keine temporäre Versicherungspflicht inanderen Staaten ausgelöst wird. Bei Staaten mit Sozialversicherungsabkommen müssen hierdie entsprechenden A1- bzw. CoC-Bescheinigungen eingeholt werden, wobei eventuellnotwendige Vorversicherungszeiten beachten werden müssen.9convinus.com

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