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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 14.2023

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Best Practice Basierend

Best Practice Basierend auf diesen Angaben und unter der Annahme, dass in 2023 die Reisetätigkeit in die Schweiz ähnlich sein würde, prüft man für wen das Meldeverfahren und für wen man eine 120-Tages-Bewilligung einholen würde. Dies führt zum folgenden Ergebnis: 1. 20 Servicetechniker mit jeweils 2-5 Tages-Einsätzen: für diese Personengruppe würde man das Meldeverfahren vornehmen, denn diese Personen sind nur sehr kurz in der Schweiz und immer bei einem anderen Kunden sowie Standort. Dies ist die einzige Option. Man müsste nun schauen, dass man mit den 90 Tagen auskommt. 2. 5 Servicetechniker mit der Verantwortung für jeweils einen Kunden: für jeden einzelnen Techniker würde man eine 120- Tages-Bewilligung einholen. Dies ist möglich, da die Techniker jeweils nur für einen Kunden zuständig sind. Im Falle von Wartungen oder Support-Einsätzen, können die Techniker mit der vorhandenen 120-Tages-Bewilligung auch sofort in die Schweiz reisen und müssen nicht warten, bis eine Meldung vorgenommen werden kann. Des weiteren müsste für zusätzliche Standorte für welche die Techniker zuständig wären, noch ein entsprechendes Einverständnis vorgenommen werden. 3. 40 Sonstige Mitarbeiter mit jeweils 4-60 Tages-Einsätze: Für diese Personengruppe würde man ebenfalls jeweils eine 120-Tages-Bewilligung einholen. 4. 3 Geschäftsleitungsmitglieder: Damit die Personen dieser Personengruppe ebenfalls flexibel in die Schweiz reisen können, muss man eine 120-Tages-Bewilligung einholen. Sollten die Einsätze der 20 Servicetechniker insgesamt nicht 90 zu meldende Kalendertage überschreiten, würde man mit dieser Einteilung das Meldeverfahren effizient nutzen können. Des weiteren erzielt man damit auch für die anderen Mitarbeiter eine optimale Lösung. Diese Art der Einteilung und Überprüfung sollte jedes Jahr vorgenommen werden, so dass man auf Änderungen entsprechend reagieren kann. 14 convinus.com

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