AUS DER PRAXIS Steuern (183-Tage-Regelung und faktischer Arbeitgeber) Auch die Steuerpflicht muss bei internationalen Geschäftsreisen geprüft werden. Dies ist zumindest dann erforderlich, wenn die Geschäftsreise länger als ein paar Tage andauert, Kosten ins Ausland weiterverrechnet werden oder eventuell ein faktischer Arbeitgeber vorliegt. Hier ist es also notwendig, die sogenannte 183-Tage-Regel fachlich richtig zu prüfen und etwaige Sonderregelungen wie beispielsweise die überdachende Besteuerung im Verhältnis Deutschland- Schweiz oder den erwähnten faktischen Arbeitgeber im Auge zu behalten. Arbeitsbewilligungen und Meldepflichten Die Notwendigkeit einer Arbeitsbewilligung oder Meldepflicht für Geschäftsreisen im europäischen Raum und der Schweiz ist eine Einzelfallfrage, die anhand der konkreten Situation des Mitarbeiters beleuchtet werden muss. Auch ist hier zwischen den Bewilligungen und Meldepflichten, die aus dem Arbeitsbewilligungsrecht («Business Immigration») und den Meldepflichten, die im Rahmen der europäischen «Posted Worker Notification» zu unterscheiden. So braucht ein Schweizer Mitarbeiter, der sich auf einer 3-tägigen Geschäftsreise in Frankreich befindet, zwar keine Arbeitsbewilligung, aber sehr wohl die Registrierung im Rahmen der europäischen «Posted Worker Notification» (in Frankreich SIPSI). Anderenfalls drohen empfindliche Strafen. FAZIT Compliance bei internationalen Geschäftsreisen ist und bleibt eine gewaltige Herausforderung für Unternehmen. Mit der voranschreitenden Globalisierung sowie der digitalen Vernetzung der Behörden steigen die Anforderungen an Unternehmen, Business Trips ihrer Mitarbeiter rechtskonform umzusetzen, weiter an. Da ist es nur allzu verständlich, wenn mal der Überblick verloren geht. Denn es bedarf nicht nur eines fundierten Fachwissens in den Personalabteilungen, sondern auch überhaupt das Wissen, welche Mitarbeiter sich denn wo und wie lange auf Geschäftsreise befinden. Gerade dieser erste Prozessschritt ist für kleine und mittlere Unternehmen noch kaum zu bewältigen. Es sind daher auch klar die reisenden Mitarbeiter selbst gefordert, sich mit den rechtlichen Aspekten von internationalen Geschäftsreisen auseinanderzusetzen und die HR-Abteilung adäquat zu informieren, damit die erforderlichen Schritte in Bezug auf A1-Bescheinigungen, Steuern, Meldeverfahren, Arbeitsbewilligungen und dergleichen mehr initiiert werden können. 10 convinus.com
AUS DER PRAXIS Es ist somit entscheidend, das Problembewusstsein bei den Mitarbeitern zu schärfen, um die Compliance bei internationalen Geschäftsreisen zu gewährleisten. Unternehmen und Personalabteilungen, die sich dabei sehr gefordert und manchmal auch überfordert sehen, sollten sich nicht scheuen, die Dienstleistungen spezialisierter Berater hinzuzuziehen, denn nur so können sie sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Teil 1: Allgemeine Aspekte: Geschäftsreisen in der Schweiz und der EU Teil 2: Sozialversicherungen bei internationalen Geschäftsreisen Teil 3: Steuern bei Geschäftsreisen in das Ausland oder aus dem Ausland Teil 4: Arbeitsbewilligungen und Meldeverfahren für internationale Dienstreisen Teil 5 (Monthly Special): Detaillierter Praxisfall bei Geschäftsreisen aus den USA in die Schweiz – Sozialversicherungen, Steuern, Bewilligungen 11 convinus.com
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