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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 18.2023

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Best Practice Reporting

Best Practice Reporting requirements In addition to the Vander-Elst visa, so-called registration obligations must also be carried out in Germany. In principle, the registration according to the Minimum Wage Act and the registration according to the Posted Workers Act must be observed. Whether the employer has to carry out the declarations or whether the declarations can be waived depends not only on the level of remuneration but also on the activities of the employees or the company sector. Taxes Tax liability in Germany cannot yet be ruled out based on the facts of the case. In principle, the sub-aspects of the so-called 183-day rule from the double taxation agreement between Germany and Switzerland should be checked to determine the tax liability. If all 3 aspects of the 183-day rule apply (less than 183 days per calendar year in Germany, no salary payment in Germany, no assumption of costs by a permanent establishment in Germany), the next step is to check whether there is an "economic employer" in Germany. If this is also not the case, it can be assumed that the employees are not liable for tax in Germany and that all taxes are owed in Switzerland. Social security As with other (short) foreign assignments of employees, it is also necessary to obtain the relevant social security certificates (analogous to A1) to document the insurance in the Swiss system and the exemption from the German social security insurance. 6 convinus.com

Best Practice Temporärer Einsatz von Drittstaatsangehörigen in Deutschland - Herausforderungen und Lösungen für Schweizer Unternehmen Hintergrund: Ein Schweizer Unternehmen möchte für ein Projekt in Deutschland Mitarbeiter aus der Schweiz einsetzen. Die am besten qualifizierten Mitarbeiter haben jedoch weder die EU- noch die EWR-Staatsbürgerschaft, sondern sind sogenannte «Drittstaatsangehörige». Da die Mitarbeiter nur für einige Wochen in Deutschland sein werden, werden sie ihren Schweizer Wohnsitz unverändert beibehalten. Eine Wohnsitznahme in Deutschland ist nicht vorgesehen. Die Mitarbeiter sind gut ausgebildet. Sie verfügen über abgeschlossene MINT-Studienabschlüsse und mehrjährige Berufserfahrung. Fragestellung: Was muss die HR-Abteilung für den Einsatz der Mitarbeiter aus der Schweiz in Deutschland aus administrativen Gesichtspunkten unternehmen? Lösungsansätze: Arbeitsbewilligung Da es sich hier um Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitznahme in Deutschland handelt, bietet sich hier eine Unterform des sogenannten Vander-Elst-Visums an. Dieses wird für die Erbringung von Dienstleistungen auf Basis des Freizügigkeitsabkommens-EG/Schweiz benötigt. Es gilt hierbei zu beachten, dass die es sich um eine abgeleitete Variante für die Schweiz handelt und somit die im Internet zu findende 3-monatige Freigrenze für Drittstaatsangehörige in diesem Fall nicht anwendbar ist. Es ist daher zwingend erforderlich, ein Visum zu beantragen, um in Deutschland Dienstleistungen erbringen zu können. Das Visum kann bei der deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Eine vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit in Deutschland ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit darf jedoch nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Deutschland dauern. Um ein Vander-Elst-Visum zu beantragen, müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden, einschliesslich einer Bestätigung des Arbeitgebers über den Dienstleistungsauftrag in Deutschland, Kopien des Arbeitsvertrags und der Gehaltsabrechnungen, sowie Nachweise zur ordnungsgemässen Beschäftigung der Drittstaatsangehörigen bei der Schweizer Firma. 7 convinus.com

Global Mobility Alert

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