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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 21.2024

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AUS DER PRAXIS TEIL 3: «GASTLAND-ANSATZ» VERGÜTUNGSANSÄTZE BEI ENTSENDUNGEN FRIEDERIKE V. RUCH, CONVINUS Teil 3: «Gastland-Ansatz» In unserer aktuellen Serie über die Vergütungsansätze bei Entsendungen stellen wir Ihnen die verschiedenen in der Praxis angewendeten Ansätze vor. Nachdem wir im ersten Teil den sogenannten «Heimatland-Ansatz» und im zweiten Teil den «Netto- Netto-Ansatz» (Balance-Sheet Ansatz) vorgestellt haben, gehen wir jetzt im dritten Teil auf den sogenannten «Gastland-Ansatz» ein. Bei dem Gastland-Ansatz wird die Salärstruktur des Gastlandes für die Bestimmung der Vergütung verwendet. In der Regel schaut man basierend auf der Funktion, Position im Unternehmen, Ausbildungsgrad und Alter sowie Aufgaben- und Verantwortungsgebiet, welches das adäquate Basissalär wäre. In einigen Gastländern, so auch in der Schweiz, sind die gesetzlichen (Mindest-) Salärvorschriften ebenfalls mit zu berücksichtigen. Das Salär wird in der Regel als Brutto-Salär angegeben. Für den Entsandten ist es häufig schwierig daraus abzuleiten, was dies «am Ende» genau für ihn finanziell bedeutet. Ein Schweizer Entsandter, der zu Hause ein Jahressalär von CHF 120'000 erhält und für einen Einsatz in Japan ein Jahresbruttosalär von YEN 3'000'000 angeboten bekommt, empfindet möglicherweise auf den ersten, oberflächlichen Blick, dass dies ein grosszügiges Angebot sein könnte. Bei der genaueren Betrachtung sieht er allerdings, dass das angebotene japanische Jahresbruttosalär umgerechnet in Schweizer Franken lediglich CHF 17'463 ergibt. Hinzukommt, dass von diesem Brutto-Salär auch noch die Sozialversicherungsbeiträge und Steuerbeträge in Abzug gebracht werden müssen. In diesem Fall wird es sehr schwierig beziehungsweise realistischerweise nahezu unmöglich sein, den Schweizer Entsandten zu überzeugen, einem Auslandseinsatz in Japan zu diesen Salärkonditionen zuzustimmen. Für das Gastland-Unternehmen ist der «Gastland-Ansatz» einfacher, denn der Entsandte lässt sich einfach in die Lohnbuchhaltung integrieren. Zudem kann der Entsandte leicht im Gastland integriert werden, denn das häufig angebrachte Argument, dass die Entsandten immer viel mehr verdienen würden, kann in diesen Situationen nicht angebracht werden. 9 convinus.com

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