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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 2.2025

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AUS DER PRAXISDas

AUS DER PRAXISDas Abkommensnetz der Schweiz imBereich der SozialversicherungFRIEDERIKE V. RUCH, CONVINUSEin zentraler Aspekt bei internationalen Mitarbeitereinsätzen ist die Beurteilung der Sozialversicherungsunterstellungdes Mitarbeiters.Hierfür sind zwischen den verschiedenen Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen wordenoder mit mehreren Ländern Abkommen wie bspw. das Freizügigkeitsabkommen oderEFTA-Übereinkommen. Die Anzahl an Länder, mit denen die Schweiz ein Abkommen abgeschlossenhat, ist noch recht überschaubar und ist im Vergleich zu den abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommender Schweiz relativ gering.Nachfolgend die Übersicht per 1. Januar 2025Quelle: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-undabkommen/sozialversicherungsabkommen.html8convinus.com

AUS DER PRAXISWas bedeutet dies nun für einen internationalen Mitarbeitereinsatz?Die Abkommen geben grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter auf Grund eines Einsatzesin einem anderen Staat, nicht im Einsatzstaat der dortigen Sozialversicherungspflicht unterworfenwerden muss, sondern in seinem Ursprungsland versichert bleiben kann. Damit sollenBeitragslücken und mögliche negative Auswirkungen auf Rentenleistungen bestmöglichstvermieden werden.Für die Nutzung eines Abkommens sind selbstverständlich auch gewisse Regeln zu beachten.Hierzu zählt zum Beispiel die Tatsache, dass der Mitarbeiter bereits vor dem Einsatz im Ausland imUrsprungsland versichert gewesen sein muss. Wie lange die vorgängige Versicherungsunterstellungsein muss, ist gesetzlich allerdings nicht festgelegt, es sollten jedoch in der Regel mindestens 4Wochen sein.Bilaterale AbkommenZum Beispiel besteht zwischen der Schweiz und den USA ein bilaterales Abkommen. Wenn einMitarbeiter eines Schweizer Unternehmens für 2 Jahre in die USA entsandt wird, kann er basierendauf dem bestehenden Sozialversicherungsabkommen weiterhin in der Schweiz derSozialversicherung unterstellt bleiben. Das bedeutet, dass der Einsatz in den USA keine negativenAuswirkungen auf seine Schweizer „Sozialversicherungskarriere“ hat.Da allerdings in den bilateralen Abkommen in der Regel nicht alle Versicherungszweige abgedecktsind, bedeutet dies auch, dass in dem Einsatzland, hier die USA, der Mitarbeiter nicht von allenVersicherungszweigen in den USA befreit werden kann. Dies führt dementsprechend dann zuzusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. In der Regel sind dies auch Beiträge, welche vomArbeitgeber übernommen werden. Dementsprechend müssen diese Beiträge dann auch für dieBerechnung der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge als geldwerter Lohnbestandteilberücksichtigt werden.Zu erwähnen ist auch, dass für die Anwendung des Sozialversicherungsabkommens dieStaatsangehörigkeit des Mitarbeiters keine Rolle spielt. Die Abkommen berücksichtigen in derRegel Entsendungszeiträume bis zu maximal 5 beziehungsweise 6 Jahren. Dies ist jedoch je nachAbkommen unterschiedlich geregelt.9convinus.com

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