BY FRIEDERIKE RUCH, CONVINUS Monthly Special - Fallbeispiel: Was ist der heutige Stand zu «Digital Nomad Visa»? In unserer heutigen Praxis haben wir täglich mit dem Thema zu tun, was wir zum Anlass genommen haben, hierzu einen kleinen Überblick zu verfassen. Was verstehen wir unter einem Digital Nomad Visa? Ein Digital Nomad Visa ist eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung, die es ortsunabhängig arbeitenden Personen (z. B. Freelancern, Remote-Mitarbeitenden oder Unternehmern) erlaubt, sich für eine bestimmte Zeit legal in einem anderen Land aufzuhalten und weiterhin für ihr Unternehmen im Ausland zu arbeiten. Immer mehr Länder führen Digital Nomad Visa ein, um einerseits tourismusnahe Einnahmen zu fördern (z. B. durch längere Aufenthalte, höhere Ausgaben) und andererseits wirtschaftlich qualifizierte Besucher anzuziehen, ohne den lokalen Arbeitsmarkt zu belasten. Zudem sollen Innovation und kultureller Austausch gefördert werden. Die Nachfrage danach ist ebenfalls gestiegen, da sich manche Personen für einen gewissen Zeitraum einen besonderen Arbeitsort wünschen - mit tieferen Lebenshaltungskosten, aber hoher Lebensqualität (z. B. Meer, Sonne, Kultur) in einem rechtssicheren Rahmen. Hierbei sind eine Reihe von - nicht nur rechtlichen - Aspekten zu berücksichtigen: 1. Aufenthaltsrecht Das Digital Nomad Visa erlaubt in der Regel den legalen Aufenthalt und das Leben im jeweiligen Land. In den meisten Ländern ist das Visum befristet, teilweise mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Jedes Land, das ein solches Visum ausstellt, hat eigene Kriterien festgelegt. In der Schweiz existiert aktuell kein entsprechendes Visum - auch nicht in absehbarer Zukunft. 2. Arbeitserlaubnis & Tätigkeit Grundsätzlich ist mit dem Digital Nomad Visa nur Remote-Arbeit erlaubt. 18 convinus.com
BY FRIEDERIKE RUCH, CONVINUS In der Regel darf keine Erwerbstätigkeit für lokale Unternehmen oder Kundschaft ausgeübt werden. Die antragstellende Person muss nachweisen, dass sie für ein ausländisches Unternehmen tätig ist oder selbstständig arbeitet. Die ausstellenden Länder verfolgen mit diesem Visum das Ziel, internationale Fachkräfte anzuziehen und gleichzeitig die lokale Wirtschaft vor Konkurrenz durch ausländische Arbeitskräfte zu schützen. 3. Steuerrecht In der Regel entsteht im Einsatzland keine Steuerpflicht, sofern sich die Person weniger als 183 Tage dort aufhält. Einige Länder sehen jedoch bereits ab dem ersten Tag eine Steuerpflicht vor. Es ist entscheidend, dies vorab anhand der individuellen Situation abzuklären. Oft verlangen Länder für eine Steuerbefreiung den Nachweis, dass die Besteuerung im Ursprungs- oder Heimatland erfolgt. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sollte keine Doppelbesteuerung entstehen. Fehlt ein DBA, kann es jedoch dazu kommen. Um unerwartete Folgen zu vermeiden, ist die Einholung steuerlichen Rats in beiden Ländern ratsam. 4. Sozialversicherungsrecht Inhaberinnen und Inhaber eines Digital Nomad Visums sind in der Regel nicht in das lokale Sozialversicherungssystem integriert. Normalerweise ist eine ausländische Kranken- und Unfallversicherung erforderlich. Bezüglich der Krankenversicherungspflicht fordern fast alle Länder einen internationalen Versicherungsschutz mit Rücktransport. Renten- oder Arbeitslosenversicherungen sind in der Regel keine Voraussetzung für die Visumserteilung. Es muss jedoch klar sein, dass ohne lokale Integration kein Schutz besteht - eine eigenständige Absicherung ist somit essenziell. Ist die Person angestellt, liegt auch beim Arbeitgeber die Verantwortung für den entsprechenden Versicherungsschutz. 5. Meldepflicht & Wohnsitz Viele Länder verlangen eine Anmeldung bei den lokalen Behörden (vergleichbar mit einer Wohnsitzmeldung). 19 convinus.com
Laden...
Laden...
Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS
google8089d691feca9268.html
LinkedIn
Youtube
Instagram
Email