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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 24.2024

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AUS DER PRAXIS MIND THE GAP – HERAUSFORDERUNGEN DES BREXITS IN DER SCHWEIZ TEIL 2 – SOZIALVERSICHERUNGEN – DAS NEUE ABKOMMEN MIT UK NORMA REYNOV, CONVINUS Teil 2: Sozialversicherungen – Das neue Abkommen mit UK Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU am 01.01.2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Um die Koordination der Sozialversicherungssysteme zwischen den beiden Ländern wieder möglichst ähnlich wie vor dem Brexit zu gestalten, wurde ein neues bilaterales Abkommen abgeschlossen. Dieses wurde bereits ab dem 01.11.2021 vorläufig angewandt und trat am 01.10.2023 in Kraft. Inhalt des Sozialversicherungsabkommen Das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geht über die üblichen bilateralen Abkommen hinaus, indem es viele Regelungen aus den bereits bestehenden EU-Verordnungen übernimmt. Das Abkommen enthält grundsätzlich die gleichen Koordinationsgrundsätze wie das Freizügigkeitsabkommen: Gleichbehandlung, Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften, Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, Leistungsexport sowie Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen Behörden und Trägern. Die EU-Koordinationsregelungen (Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) wurden jedoch vereinfacht und an die Bedürfnisse beider Staaten angepasst. 9 convinus.com

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