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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 26.2024

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AUS DER PRAXIS

AUS DER PRAXIS Mitarbeiter von Firmen mit Sitz Grossbritannien können das Meldeverfahren unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nutzen, wenn sie für grenzüberschreitende Dienstleistungen in die Schweiz entsendet werden. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige sowie EU/EFTA-Bürger, sofern sie vor der Entsendung bereits seit mindestens 12 Monaten regulär im Vereinigten Königreich gearbeitet haben. Das Abkommen wurde im November 2022 verlängert und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der entsprechende Schweizer Lohn an den Mitarbeiter gezahlt werden muss sowie Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrkosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Zulassung von UK-Staatsangehörigen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Seit dem 1. Januar 2021 gelten für neu einreisende Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich die Zulassungsvoraussetzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Ähnlich wie bei anderen Drittstaaten werden auch aus Grossbritannien grundsätzlich nur unerlässliche Führungskräfte sowie Spezialisten zugelassen, sofern dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entspricht. Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder Fähigkeiten können zugelassen werden, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Inländer sowie Staatsangehörige der EU/EFTA haben auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Vorrang. Zudem müssen die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Für britische Staatsangehörige bestehen separate Kontingente. Die 2'100 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1'400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) werden quartalsweise freigeschaltet und durch die Kantone vergeben. 10 convinus.com

AUS DER PRAXIS FAZIT Der Brexit hat bedeutende Änderungen für britische Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten möchten, mit sich gebracht. Seit dem 1. Januar 2021 gelten sie als Drittstaatsangehörige. Erworbene Rechte, das Meldeverfahren für Mitarbeiter mit UK-Arbeitgeber und die eigenen Kontingente federn die Härte der neuen Bedingungen etwas ab. Dennoch erfordert die post-Brexit-Ära für britische Staatsangehörige eine genaue Beachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen, um erfolgreich in der Schweiz tätig zu sein. Weder HR- Verantwortlich noch Mitarbeiter sollten davon ausgehen, dass britische Staatsangehörige einfach in der Schweiz arbeiten dürfen oder dass die Strafen bei Nichteinhaltung geringer wären als bei anderen Drittstaatsangehörigen. Die Einstellung von UK-Staatsangehörigen und die Entsendung aus Grossbritannien in die Schweiz erfordern nun deutlich weitreichendere Massnahmen als vor dem Brexit. Diese sind tunlichst zu beachten gilt, um hier Compliance für die betroffenen Mitarbeiter und Unternehmen zu gewährleisten. 11 convinus.com

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