NORMA REYNOV, CONVINUS Fragestellung Was muss bei der Entsendung des IT-Mitarbeiters aus Grossbritannien in die Schweiz in Bezug auf die Sozialversicherungen, Steuern und Arbeitsbewilligungen beachtet werden? SOZIALVERSICHERUNGEN (A1) Der Mitarbeiter unterliegt aufgrund seines hauptsächlichen Wohn- und Arbeitsortes in Grossbritannien grundsätzlich den britischen Sozialversicherungen. Damit für die relative kurze Entsendung in die Schweiz von 5 Monaten keine Schweizer Sozialversicherungspflicht ausgelöst wird und der Mitarbeiter weiterhin im britischen Sozialversicherungssystem versichert bleiben kann, muss in Grossbritannien das A1-Formular eingeholt werden. Das Dokument wird in der Schweiz regelmässig bei AHV-Revisionen einverlangt, so dass keinesfalls auf diesen administrativen Schritt verzichtet werden sollte. Zudem ist Grossbritannien dafür bekannt, das A1 grundsätzlich nicht rückwirkend auszustellen. STEUERN (183-TAGE-REGELUNG) Der Mitarbeiter ist aufgrund seines Familiensitzes in der Nähe von London in Grossbritannien unbeschränkt steuerpflichtig. Aber wird er auch in der Schweiz steuerpflichtig oder kann er von den Schweizer Einkommenssteuern befreit werden? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Grossbritannien (inkl. Nordirland) und Schweiz konsultieren. Das relative betagte DBA von 1954 orientiert sich im Wortlaut nicht eng am OECD-Musterabkommen, sondern sagt zur 183-Tage-Regel vielmehr, dass der IT-Mitarbeiter nur in Grossbritannien steuerpflichtig ist und nicht in der Schweiz steuerpflichtig wird, wenn alle der drei folgenden Bedingungen erfüllt, sind: Der Mitarbeiter hält sich weniger als 183-Tage pro Steuerjahr in der Schweiz auf; und Es gibt keine Geschäftsstelle / keine andere ständige Geschäftseinrichtung in der Schweiz; und Die Gewinne oder Vergütung werden in Grossbritannien versteuert. Dabei ist zu beachten, dass das Schweizer Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, während das britische Steuerjahr abweicht und vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres läuft. 16 convinus.com
NORMA REYNOV, CONVINUS Fragestellung Was muss bei der Entsendung des IT-Mitarbeiters aus Grossbritannien in die Schweiz in Bezug auf die Sozialversicherungen, Steuern und Arbeitsbewilligungen beachtet werden? SOZIALVERSICHERUNGEN (A1) Der Mitarbeiter unterliegt aufgrund seines hauptsächlichen Wohn- und Arbeitsortes in Grossbritannien grundsätzlich den britischen Sozialversicherungen. Damit für die relative kurze Entsendung in die Schweiz von 5 Monaten keine Schweizer Sozialversicherungspflicht ausgelöst wird und der Mitarbeiter weiterhin im britischen Sozialversicherungssystem versichert bleiben kann, muss in Grossbritannien das A1-Formular eingeholt werden. Das Dokument wird in der Schweiz regelmässig bei AHV-Revisionen einverlangt, so dass keinesfalls auf diesen administrativen Schritt verzichtet werden sollte. Zudem ist Grossbritannien dafür bekannt, das A1 grundsätzlich nicht rückwirkend auszustellen. STEUERN (183-TAGE-REGELUNG) Der Mitarbeiter ist aufgrund seines Familiensitzes in der Nähe von London in Grossbritannien unbeschränkt steuerpflichtig. Aber wird er auch in der Schweiz steuerpflichtig oder kann er von den Schweizer Einkommenssteuern befreit werden? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Grossbritannien (inkl. Nordirland) und Schweiz konsultieren. Das relative betagte DBA von 1954 orientiert sich im Wortlaut nicht eng am OECD-Musterabkommen, sondern sagt zur 183-Tage-Regel vielmehr, dass der IT-Mitarbeiter nur in Grossbritannien steuerpflichtig ist und nicht in der Schweiz steuerpflichtig wird, wenn alle der drei folgenden Bedingungen erfüllt, sind: Der Mitarbeiter hält sich weniger als 183-Tage pro Steuerjahr in der Schweiz auf; und Es gibt keine Geschäftsstelle / keine andere ständige Geschäftseinrichtung in der Schweiz; und Die Gewinne oder Vergütung werden in Grossbritannien versteuert. Dabei ist zu beachten, dass das Schweizer Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, während das britische Steuerjahr abweicht und vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres läuft. 17 convinus.com
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