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AUS DER PRAXIS MIND THE GAP – HERAUSFORDERUNGEN DES BREXITS IN DER SCHWEIZ TEIL 4 - ARBEITSBEWILLIGUNGEN UND MELDEVERFAHREN FÜR BRITISCHE STAATSANGEHÖRIGE IN DER SCHWEIZ NORMA REYNOV, CONVINUS Das Vereinigte Königreich (UK) trat am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union (EU) aus. Nach der Übergangsphase fand damit das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich (UK). Seit diesem Zeitpunkt werden UK- Staatsangehörige daher nicht mehr als EU/EFTA-Staatsangehörige betrachtet, sondern grundsätzlich als Drittstaatsangehörige. Ferner bedeutet dies, dass für britische Staatsangehörige nun das Abkommen über erworbene Rechte, das befristete Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern und das Ausländer- und Integrationsgesetz Anwendung finden. Im Nachfolgenden gehen wir auf die damit verbundenen wesentlichen Aspekte für britische Staatsbürger ein, die in der Schweiz arbeiten möchten. Erworbene Rechte Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 1. Januar 2021 in der Schweiz lebten oder eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz besassen, die sie bis zum 31. Dezember 2020 nach dem Freizügigkeitsabkommen erworben hatten, behalten ihre bestehenden Rechte, wie zum Beispiel das Aufenthaltsrecht. Diese Rechte basieren auf dem Abkommen über die erworbenen Rechte. Internationale Mobilität von Dienstleistungserbringern (Meldeverfahren) Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Service Mobility Agreement SMA) ermöglicht es Dienstleistungserbringern aus Grossbritannien, bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr im Rahmen des Meldeverfahrens in der Schweiz tätig zu sein. Unternehmensberater, IT-Fachleute, Ingenieure und viele andere Berufsgruppen profitieren dadurch von einem erleichterten Marktzugang in der Schweiz, ohne einer vorherigen arbeitsmarktlichen Prüfung zu unterliegen. 9 convinus.com
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