Aufrufe
vor 8 Monaten

CONVINUS Global Mobility Alert - Week 28.2024

  • Text
  • Wwwconvinuscom
  • Mobility
  • Global
  • Switzerland
  • Abroad
  • Residence
  • Kong
  • Hong
  • Schweiz
  • Convinus
  • Assignments
  • Assembly
  • Permit

AUS DER PRAXIS MONTAGE-

AUS DER PRAXIS MONTAGE- UND PROJEKTEINSÄTZE IM AUSLAND TEIL 2 - PROJEKT- UND MONTAGEEINSÄTZE IM AUSLAND: WANN BENÖTIGT ES EINE ARBEITSBEWILLIGUNG? FRIEDERIKE RUCH, CONVINUS Für die meisten Projekt- und Montageeinsätze wird eine Arbeitsbewilligung benötigt. Es gibt hierzu nur wenige Ausnahmen. Die massgebenden Faktoren für die Beurteilung, ob und welche Art von Bewilligung notwendig ist, sind: Die Staatsangehörigkeit der Person Ist die Person Arbeitnehmer oder selbständig Erwerbender Der Sitzstaat des Arbeitgebers bzw. Ort der Registrierung der selbständigen Erwerbstätigkeit Der Einsatzort Die Dauer des Projekt- oder Montageeinsatzes Die Art der Tätigkeit Basierend auf diesen Informationen kann bestimmt werden, welche gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Diese Informationen sind ebenfalls für die Bestimmung der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung sowie der Steuerpflicht massgebend. Schweiz In der Schweiz nutzen wir bei kurzfristigen Projekt- und Montageeinsätzen in der Regel entweder das Meldeverfahren oder die 120-Tages-Bewilligung. Lediglich bei Einsätzen, welche länger als 4 Monate am Stück sind, beantragen wir eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die entsprechende Dauer des Einsatzes. Wenn immer möglich, versuchen wir bevorzugt eine 120-Tages-Bewilligung einzuholen, als dass wir das Meldeverfahren nutzen. Der Grund hierfür ist die höhere Administration bei dem Meldeverfahren. Eine 120-Tages-Bewilligung ist für einen Zeitraum von 12 Monaten bzw. ein Kalenderjahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes kann die Person sich an 120 Tagen flexibel in der Schweiz aufhalten und arbeiten. Je nach Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters sind jedoch noch zusätzlich die Schengen-Regeln (Aufenthalt im Schengenraum von max. 90 Tagen innerhalb irgendeiner 180-Tages-Periode) zu beachten. Es gibt für ein Unternehmen keine Begrenzung in Bezug auf die Anzahl der 120-Tages-Bewilligungen. 10 convinus.com

AUS DER PRAXIS Wenn das Meldeverfahren zur Anwendung kommen soll, dann müssen die genauen Einsatztage angegeben werden. Wenn eine Meldung für bspw. den 25. Juli 2024 gemacht wird, aber der Mitarbeiter am Ende des 24. Juli 2024 in der Schweiz arbeiten muss und dies erst am 22. Juli 2024 mitteilt, dann ist dies leider nicht möglich. Dies bedeutet, der Mitarbeiter kann nicht einfach am 24. Juli 2024 in der Schweiz arbeiten, denn eine Anpassung müsste in diesem Fall 8 Tage im Vorhinein mitgeteilt werden. Dies bedeutet, man muss taggenau die Meldung machen, was im geschäftlichen Alltag nicht immer möglich ist, denn gerade Projekt- und Montageeinsätze verschieben sich schnell aufgrund von Verzögerungen. Zudem hat jedes Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EFTA-Staat nur 90 Kalendertage, an denen sie das Meldeverfahren nutzen können. Bei Kurzaufenthaltsbewilligungen für einen längeren Zeitraum als 4 Monate bedingt dies, dass der Mitarbeiter sich in der Schweiz registriert und Wohnsitz nimmt. Bei Einsätzen, bei denen die Mitarbeiter möglicherweise nicht immer vor Ort sein müssen, sondern nur nach Projekt- bzw. Montagestand für ein paar Tage / Wochen, ist dies mit hohen Kosten verbunden. Mit der Wohnsitznahme muss der Mitarbeiter nämlich ebenfalls eine Wohnung in der Schweiz mieten und diese ihm zur Verfügung stehen. EU- bzw. EFTA-Mitgliedsstaaten In den EU- bzw. EFTA-Mitgliedsstaaten gilt es diesbezüglich zu prüfen, ob eine «Posted Worker Notification» für den Projekt- oder Montageeinsatz vorgenommen werden muss. Auch wenn dies eigentlich eine EU- bzw. EFTA-Massnahme ist, hat doch jeder Mitgliedsstaat dies unterschiedlich ausgelegt und daher sind die Prozesse einzeln zu betrachten. Es gilt daher, dies entsprechend in dem Einsatzland abzuklären. Sollte es sich um längerfristige Einsätze handeln, benötigt es in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Übrige Länder In den übrigen Ländern sind ebenfalls je nach Einsatzdauer und Art der Tätigkeit unterschiedliche Arten von Bewilligungen vorhanden. Teilweise werden die Arbeitsbewilligungen auch Visa genannt. Hier gilt es dies nicht zu verwechseln mit einem Einreisevisum oder Schengenvisum. 11 convinus.com

Global Mobility Alert

Newsletter

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]