Best Practice However, if Mr. Besserwisser works more in Germany, he is automatically subject to German social security. The Swiss employer must thus pay German social security contributions. The Swiss employer will not be able to do this on his own but requires the help of a suitable payroll provider in Germany. CONCLUSION If the company is not afraid of the initial effort and the ongoing additional costs due to the foreign payroll, employment in Switzerland with the employee residing abroad is indeed a valid option to attract qualified employees for the company and to significantly increase the pool of suitable applicants. 6 convinus.com
Best Practice Anstellung in der Schweiz, Wohnsitz im Ausland – wie geht das? – Teil 2: Steuern und Sozialversicherungen Hintergrund Mit der gewachsenen Akzeptanz von Remote Work suchen Unternehmen zunehmend nach qualifizierten Arbeitskräften im Ausland – und finden sie auch. Dabei sehen wir es immer häufiger, dass die Mitarbeiter trotz eines Schweizer Arbeitsvertrages nicht mehr in die Schweiz umziehen, sondern nur noch an einigen Tagen pro Monat oder Quartal in die Schweiz für Besprechungen bzw. zum Arbeiten kommen. Die damit verbunden Herausforderungen und Restriktionen in Bezug auf die Arbeitsbewilligungen, die ein Schweizer Arbeitsvertrag ohne Wohnsitznahme in der Schweiz mit sich bringt, haben wir in der vergangenen Woche beleuchtet. Diese Woche wenden wir uns den Sozialversicherungen und Steuern zu. Fallbeispiel: Ein Schweizer Beratungsunternehmen hat einen prominenten Headhunter aus dem Nachbarland Deutschland rekrutiert, den Herrn Besserwisser, der seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten will. Einerseits kann er seinen Job bestens von zu Hause aus erledigen, andererseits ist seine Ehefrau erwerbstätig und die Kinder gehen in Deutschland zur Schule. Ein Umzug in die Schweiz ist daher nicht denkbar. Für diverse Unternehmensangelegenheiten muss der Mitarbeiter jedoch in die Schweiz kommen. Frage Was muss hier aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht beachtet werden? Lösungsmöglichkeiten Steuern Herr Besserwisser ist aufgrund seines deutschen Wohnsitzes grundsätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Seitens des Arbeitgebers muss abgeklärt werden, ob hier die Pflicht zur Abführung der deutschen Lohnsteuern durch den Arbeitgeber besteht oder ob der Mitarbeiter sein Gehalt nur im Rahmen der deutschen Einkommenssteuererklärung versteuern muss. Zudem sind für alle Schweizer Arbeitstage Schweizer Quellensteuern geschuldet. Es gibt hier keine Freigrenzen und ist unabhängig davon, ob der Mitarbeiter einer Arbeitsbewilligung für die Schweiz hat oder nicht. In Bezug auf die Steuern spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Mitarbeiter EU-Staatsangehöriger bzw. Schweizer ist oder ein sogenannter Drittstaatsangehöriger. Sozialversicherungen In Bezug auf die Sozialversicherungen ist die Staatsangehörigkeit von Herrn Besserwisser durchaus relevant. Der Einfachheit halber nehmen wir hier an, dass der Mitarbeiter deutscher Staatsangehöriger ist. Wäre er Drittstaatsangehöriger würden in Bezug auf die Sozialversicherungen grundsätzlich andere Regelungen gelten. 7 convinus.com
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