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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 30.2024

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AUS DER PRAXIS PROJEKT- UND MONTAGEEINSÄTZE IM AUSLAND TEIL 4 - BESTEHT IM EINSATZLAND EINE SOZIALVERSICHER- UNGSPFLICHT? FRIEDERIKE RUCH, CONVINUS Bei Projekt- und Montageeinsätzen stellt die Sozialversicherungsunterstellung des Mitarbeiters, neben zahlreichen zu beachtenden Themen, ein zentrales Thema dar. Hierbei spielt allerdings die Dauer des Einsatzes eher eine untergeordnete Rolle. Dagegen steht im Mittelpunkt, in wie weit ein Sozialversicherungsabkommen beziehungsweise welche Art von Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Staat, in dem der Mitarbeiter vor seinem Einsatz unterstellt war, und dem Einsatzland bestehen. Die Wirkungsweise eines Sozialversicherungsabkommens ist im Grundsatz ähnlich wie die von einem Doppelbesteuerungsabkommen. Auch das Sozialversicherungsabkommen hat zum Ziel, dass die Sozialversicherungspflicht im Ursprungsland bestehen bleiben soll. In den meisten Abkommen ist dies für einen Zeitraum von 2 Jahren festgehalten, mit jedoch dann einer möglichen Verlängerung auf bis zu 5 beziehungsweise 6 Jahre. Diese Details hängen allerdings von den individuell in den entsprechenden Sozialversicherungsabkommen vereinbarten Regelungen ab. Für Projekt- und Montageeinsätze ist in der Regel der initial geregelte Zeitraum von 2 Jahren ausreichend, da die meisten Einsätze dieser Art in der Regel eine Dauer von maximal 2 Jahre haben. Eine Schwierigkeit, welche im Sozialversicherungsbereich vorhanden ist, ist der Umfang der Sozialversicherungsabkommen. Die meisten Abkommen decken nicht alle Versicherungszweige (Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Pensionskasse) vollumfänglich ab. Hinzukommt, dass einzelne Länder weniger Sozialversicherungsabkommen als Doppelbeteuerungsabkommen abgeschlossen haben. Zudem gibt es neben den bilateralen Abkommen auch multilaterale Abkommen, wie beispielsweise das Personenfreizügigkeitsabkommen oder EFTA-Übereinkommen. Zur besseren Vergleichbarkeit schauen wir uns dies an Hand der Beispiele aus dem vorherigen Teil 3 dieser Serie («Wie kann eine Besteuerung vermieden werden?»), in dem wir die steuerliche Situation bei Projekt- und Montageeinsätzen behandelt haben, an. 9 convinus.com

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