AUS DER PRAXIS Dies bedeutet, dass die Besteuerung in der Schweiz dann mit dem kantonalen Quellensteuertarif von Zürich vorgenommen werden wird, was dann auch grundsätzlich ihre definitive Schweizer Steuerbelastung darstellen wird. Es gibt nur noch ganz wenige Möglichkeiten, wie man diese definitive Steuerbelastung korrigieren kann. Wichtig ist, dass falls dies vorgenommen werden soll, ein entsprechender Antrag bis zum 31. März des Folgejahres einreichen werden muss. In Deutschland muss Frau Meier auf Grund ihres Wohnsitzes in Freiburg im Breisgau (DE) ebenfalls eine Steuererklärung einreichen, wobei das in der Schweiz besteuerte Erwerbseinkommen sich lediglich satzbestimmend auf ihre übrigen Einkünfte auswirken wird. Das Erwerbseinkommen an sich wird nicht in Deutschland besteuert, sofern sie lediglich Schweizer Arbeitstage hat. Für den Fall, dass sie dann auch in ihrem Homeoffice in Deutschland für einen Tag in der Woche arbeiten möchte oder auch noch Geschäftsreisetage im Ausland hat, würden diese Tage der deutschen Besteuerung unterstehen. Dies bedeutet, dass in diesem Fall von dem Arbeitgeber diese Tage bei der Berechnung der Schweizer Quellensteuer herausgenommen werden müssen. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Steuerpflichtige die Korrektur der Quellensteuer von diesen Tagen jeweils bis zum 31. März des Folgejahres beantragen. Falls Frau Meier eine Wohnung in Zürich mietet und nur noch einmal die Woche zwischen Arbeitsort / Wohnort in Zürich und ihrem Hauptwohnsitz in Freiburg im Breisgau (DE) pendelt, können diese zusätzlichen Kosten in bestimmten Fällen in der Schweiz ebenfalls mit einem Antrag berücksichtigt werden. Wenn die Kosten in der Schweiz nicht zum Abzug zugelassen werden, müsste Frau Meier diese in Deutschland im Rahmen ihrer deutschen Steuererklärung geltend machen. Mit dem Mieten einer Wohnung in Zürich müsste Frau Meier sich in der Schweiz anmelden, im Kanton Zürich würde in der Regel die bestehende Grenzgängerbewilligung eingezogen und stattdessen eine B-Bewilligung ausgestellt werden. Frau Meier würde weiterhin im Schweizer Sozialversicherungssystem versichert bleiben und müsste sich, basierend auf der Wohnsitznahme in der Schweiz, grundsätzlich auch in der Schweiz der Krankenversicherungspflicht unterstellen. Eine Befreiung von der Krankenversicherung in der Schweiz ist in der Regel nicht mehr möglich. 12 convinus.com
AUS DER PRAXIS WICHTIG: In diesem Artikel wird lediglich auf die Situation zwischen der Schweiz und Deutschland eingegangen. Bei abweichenden Grenzgänger-Konstellationen, das heisst, falls andere Nachbarstaaten involviert sind, gelten teils abweichende Regelungen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich über die konkrete Situation mit allen Fakten absolute Klarheit zu verschaffen, um so die richtige Entscheidung bei der Tarifeinstufung sowie der Berechnung der Quellensteuer vorzunehmen. Denn der Arbeitgeber haftet schlussendlich für die korrekte Zahlung der Quellensteuer. FAZIT Aus Schweizer Arbeitgebersicht ist es nicht einfach bei der Grenzgänger-Thematik immer den Überblick über die verschiedenen Quellensteuerregelungen zu bewahren, gerade wenn man nicht nur einen Standort in der Schweiz hat und die Grenzgänger in verschiedenen Ländern ihren Hauptwohnsitz haben. SERIE - Ausgewählte Quellensteuerthemen in der Schweiz Teil 1: Quellensteuerpflicht auch ohne rechtlichen Arbeitgeber in der Schweiz Teil 2: Quellenbesteuerung von Grenzgängern in der Schweiz Teil 3: Künstler, Sportler, Referenten und Verwaltungsräte Teil 4: Das Verhältnis von Quellensteuer und Steuererklärung Teil 5: Quellenbesteuerung von verschiedenen Vergütungselementen (Bonuszahlungen, Entsendungszulagen, Mitarbeiterbeteiligungen, Krypto-Auszahlungen) Monats-Special 13 convinus.com
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