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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 38.2024

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AUS DER PRAXIS SERIE - Ausgewählte Quellensteuerthemen in der Schweiz Teil 3: Künstler, Sportler und Verwaltungsräte ohne Wohnsitz in der Schweiz FRIEDERIKE V. RUCH, CONVINUS In diesem dritten Teil der Serie stellen wir diese drei Personengruppen vor, da bei diesen aus quellensteuerrechtlicher Sicht das Verfahren nahezu identisch ist. Fallbeispiel 1 – Künstler / Sportler Wenn beispielsweise ein ausserhalb der Schweiz lebender Popstar für ein eintägiges Konzert nach Bern kommt, würde dieser hierfür dem Quellensteuersatz des Kantons Bern unterstehen. Angenommen der Popstar erhält für seinen Auftritt CHF 800'000, dann müsste dieser mit einer Quellensteuerbelastung von CHF 68'000 rechnen. Bei der Berechnung der Quellensteuerbelastung ist zu beachten, dass von den Bruttoeinkünften des Künstlers ein Pauschalabzug von 50% für Auslagen / Kosten in diesem Zusammenhang in Abzug gebracht werden kann. Der übersteigende Betrag wird dann mit dem entsprechenden Quellensteuersatz für die ermittelten Tageseinkünfte berechnet. Im Kanton Bern liegt der Quellensteuersatz Einkünfte pro Tag von mehr als CHF 3'000 bei 17%. Für die Ermittlung der Bruttoeinkünfte werden sämtliche Zulagen, inklusive Vergütungen für Reiseund Verpflegungskosten sowie Übernachtungskosten, herangezogen. Die effektiven Kosten / Auslagen in diesem Zusammenhang können allerdings davon nicht in Abzug gebracht werden, sondern es kann lediglich der Pauschalabzug in Anspruch genommen werden. Auf Grund dessen, dass der Künstler keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kommt lediglich die Schweizer Quellensteuer zur Anwendung, denn diese besitzen nur eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. 11 convinus.com

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