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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 38.2024

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AUS DER PRAXIS In diesem Zusammenhang sind allerdings auch die Regelungen gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen, basierend auf diesen es zu einer anderen Zuweisung der Steuerhoheit kommen kann. In den meisten mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Besteuerungsort der Ort, an dem der Künstler auftritt. Demzufolge ist der Quellensteuertarif (Pauschalsatz) des Schweizer Kantons anzuwenden, in dem der Auftrittsort liegt. Für Sportler gilt genau die gleiche Regelung mit der einzigen Ausnahme, dass der Pauschalabzug bei Sportlern nicht in gleicher Höhe ausfällt; im Kanton Bern liegt dieser zum Beispiel bei 20%. Fallbeispiel 2 – Verwaltungsrat Die Zurich Financial Advice AG mit Sitz in Zürich hat unter anderem zwei Verwaltungsräte, von denen einer seinen Wohnsitz in England (englischer Staatsangehöriger) und der andere seinen Wohnsitz in Deutschland (deutscher Staatsangehöriger) hat. Beide erhalten jeweils ein Verwaltungsratshonorar von CHF 40'000 pro Jahr. In einem Jahr gibt es 6 Verwaltungsratssitzungen, welche jeweils 2 Tage andauern. Der Verwaltungsrat aus England ist bei einer Tochtergesellschaft der Zurich Financial Advice AG in England angestellt und erhält das Verwaltungsratshonorar nicht separat ausbezahlt, da es in seinem Bruttolohn bereits mit eingerechnet ist. Der Verwaltungsrat in Deutschland ist als selbständiger Anwalt mit eigener Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main tätig. Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Verwaltungsrat in der Schweiz eine unselbständige Tätigkeit, so dass für die Besteuerung in der Schweiz die Quellensteuer in diesen Fällen massgebend ist. Verwaltungsrat aus England Aufgrund dessen, dass der Verwaltungsrat kein Verwaltungsratshonorar von der Zurich Financial Advice AG direkt ausbezahlt erhält, er keinen Wohnsitz in der Schweiz hat und sich lediglich für ungefähr 12 Tage im Jahr in der Schweiz zu Erwerbszwecken aufhält, entsteht für ihn keine Steuerpflicht in der Schweiz. Stattdessen muss er dies in England versteuern. 12 convinus.com

AUS DER PRAXIS Die Zurich Financial Advice AG in Zürich benötigt trotzdem ein von der englischen Sozialversicherungsbehörde ausgestelltes Formular A1, so dass keine Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden müssen. Zudem müssten die Tage entweder im Meldeverfahren gemeldet werden oder eine 120-Tages- Bewilligung eingeholt werden. Verwaltungsrat aus Deutschland Die Quellenbesteuerung für das Verwaltungsratshonorar sieht für ihn wie folgt aus: Die Zurich Financial Advice AG wird ihm zum Jahresende eine entsprechende Bescheinigung dafür ausstellen, so dass dieses Einkommen in seiner in Deutschland einzureichenden Steuererklärung lediglich für die Ermittlung des deutschen Steuersatzes berücksichtigt wird. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sieht die Situation nicht ganz so einfach aus, denn gemäss den geltenden Regelungen besteht die Sozialversicherungspflicht bei grenzüberschreitend tätigen Personen in dem Land, in welchem eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Sollte in dem Wohnsitzland sowie in dem anderen Land jeweils eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt werden, so wird geprüft, ob die Person im Wohnsitzland mehr als 25% tätig ist. Die Tätigkeit als Verwaltungsrat wird in der Schweiz als unselbständig Tätigkeit eingestuft und die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland ist dagegen eine selbständige Tätigkeit. Demzufolge muss die Zurich Financial Advice AG auf dem Verwaltungsratshonorar die Schweizer Sozialversicherungsbeiträge in Abzug bringen und der Verwaltungsrat muss seine übrigen Einkünfte als Rechtsanwalt, welche er in Deutschland erbringt, in der Schweiz der Schweizer Sozialversicherungspflicht unterstellen. Die Schweizer Sozialversicherungsbeiträge sind nicht unerheblich, so dass der deutsche Verwaltungsrat über dies sicherlich nicht erfreut ist. Die Schweizer Sozialversicherungspflicht kann nur verhindert werden, wenn er in Deutschland ebenfalls eine unselbständige Erwerbstätigkeit hätte. Wäre dies der Fall, müsste die Zurich Financial Advice AG das Verwaltungsratshonorar der deutschen 13 convinus.com

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