CONVINUS Webinare & Seminare mit Zertifikat für Ihren Karriere-Booster im Bereich Global Mobility Auf folgendes können Sie sich verlassen: Erstklassige Referenten Topaktuelle Themen und Praxisfälle zur anschaulichen Darstellung Autodidaktisch sehr gut aufbereitete und ausführliche Foliensätze Flexibilität (nehmen Sie an einem x- beliebigen Ort mit Ihrem Laptop teil) Geringer Zeitaufwand (Webinare 60 Minuten und Seminare 180 Minuten) Günstige Massnahme zur Fortbildung
AUS DER PRAXIS SERIE - Ausgewählte Quellensteuerthemen in der Schweiz Teil 4: Das Verhältnis von Quellensteuer und Steuererklärung FRIEDERIKE V. RUCH, CONVINUS Die in Abzug gebrachte Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen kann die definitive Steuerbelastung darstellen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer lediglich eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz innehat. Eine beschränkte Steuerpflicht als Arbeitnehmer ist normalerweise dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer seinen «Hauptwohnsitz» nicht in der Schweiz innehat (bspw. Grenzgänger, internationale Wochenaufenthalter). Es gibt allerdings auch Situationen bei Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in der Schweiz, bei denen die bezahlte Quellensteuer die definitive Steuerbelastung darstellt. Somit stellt sich die Frage, wann kann bzw. muss man überhaupt eine Steuererklärung einreichen? Die nachfolgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Fall 1 – internationaler Wochenaufenthalter mit Hauptwohnsitz in Deutschland Sebastian Fischer (deutscher Staatsangehöriger) ist verheiratet und wohnt mit seiner Familie in Stuttgart, Deutschland. Er ist Softwareentwickler und bei der Informatik Schweiz AG in Zürich angestellt. Er hat eine kleine Wohnung in Zürich angemietet und arbeitet von Montag bis Donnerstag in der Schweiz und fährt am Donnerstagabend zurück nach Deutschland, sodass er am Freitag in seinem Homeoffice arbeitet. Er erhält einen Bruttojahreslohn von CHF 200'000. Seine Ehefrau arbeitet ebenfalls und erhält einen Bruttojahreslohn von umgerechnet CHF 30'000. Zudem wohnen sie in ihrem eigenen Haus. 11 convinus.com
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