Best Practice Leaving Switzerland - deployment abroad Health insurance is also an important aspect of a posting from Switzerland to another country, and it is essential to take this into account in your preparations. For example, a person who is to be posted abroad from Switzerland and who is to remain subject to social insurance in Switzerland during the assignment abroad, based on an existing social insurance agreement, must continue to have health insurance in Switzerland. This is also necessary if this person deregisters in Switzerland for the assignment abroad. If the Swiss health insurance is not continued or is canceled during the assignment, the social insurance coverage in Switzerland also ends currently. It is therefore essential that the expatriate is aware of this, as it can have far-reaching consequences, which should be clarified as comprehensively as possible in advance. The basic insurance provided by Swiss health insurance companies already offers good coverage abroad, but you should still take out additional international health insurance coverage depending on the country of assignment (including the USA). It is important to note that, as a rule, Swiss health insurance companies will only cover a maximum of twice the costs of treatment abroad that would have been incurred in Switzerland. Depending on the situation and country, this can therefore lead to high costs and incalculable risks without international health insurance, which should be avoided. 6 convinus.com
Best Practice Schweizer Krankenversicherungspflicht im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterentsendung Die Krankenversicherungspflicht ist bei Mitarbeiterentsendungen immer ein viel diskutiertes Thema. Je nach Einsatzland ist dies auch mit zusätzlichen Kosten, wie z.B. einer internationalen Krankenversicherung, verbunden, welche in der Regel vom Arbeitgeber übernommen werden. Einsatz in der Schweiz - Zuzug in die Schweiz In der Schweiz ist die Krankenversicherungspflicht auf der Wohnsitznahme in der Schweiz begründet. Dies bedeutet, dass sobald man sich nach einem Zuzug aus dem Ausland in der Schweiz angemeldet hat, grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht in der Schweiz besteht. Es gilt hierbei allerdings zu beachten, dass es hierzu einige Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise für Entsandte aus dem Ausland, welche in ihrem Heimatland weiterhin der Sozialversicherung unterstellt, bleiben sowie über einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz verfügen und gleichzeitig die Schweiz mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Das Gleiche gilt teilweise auch bei Grenzgängern. Für den Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Schweiz jede natürliche Person selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber ist hierbei nicht involviert. Eine Person, die neu in die Schweiz zuzieht, hat grundsätzlich die ersten drei Monate Zeit eine lokale Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen oder wenn dies möglich ist, sich von einer solchen Krankenversicherung zu befreien. Dies gilt auch für eventuell vorhandene Familienmitglieder, die sich ebenfalls in der Schweiz neu angemeldet haben. Sollte weder das eine noch das andere innerhalb dieser drei Monate nach Zuzug vorgenommen werden, veranlassen die entsprechenden Kontrollstellen (dies sind je nach Kanton unterschiedliche Behörden) eine automatische Zuweisung zu einer von der Behörde festgelegten gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung. Über diese Krankenversicherung ist die neu zugezogene Person beziehungsweise die neu zugezogenen Personen dann mindestens bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit der Krankenversicherung versichert und die Prämien müssen entsprechend bezahlen werden. Für den Fall, dass eigentlich eine Krankenversicherungsbefreiung auf Grund einer Entsendung hätte vorgenommen werden sollen, kann dies auch noch nach Ablauf der dreimonatigen Frist vorgenommen werden, allerdings muss dann auch die «Zwangszuweisung» der Krankenversicherung rückgängig gemacht werden. Für die Befreiung der Krankenversicherungspflicht bei einer Entsendung in die Schweiz ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen sowie die sogenannte Entsandten Bescheinigung (Formular A1 / Certificate of Coverage), die Krankenversicherungskarte vom Ausland und teilweise auch die internationale Krankenversicherungspolice einzureichen. Eine internationale Krankenversicherung ist vor allem immer dann empfehlenswert, wenn die Krankenversicherung aus dem Heimatland nicht alle Kosten im Einsatzland abdecken wird. 7 convinus.com
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