der Einreiseverbots für weitere Aufhebung Nicht-Schengen-Länder of entry ban for additional Non-Schengen Lifting countries Finnland / 28. Oktober 2021 Die Regierung Finnlands beschloss neue Lockerungen im Zusammenhang mit dem noch geltenden Einreiseverbot für mehrere Länder aufgrund der COVID19-Pandemie. Die Reise nach Finnland ist allgemein nur mit einer vollständigen Impfung (2 Impfdosen) möglich. In diesem Sinn dürfen Reisende aus der grünen EU-Länderliste nun wieder nach Finnland einreisen, und zwar betrifft dies die folgenden Länder: Australien, Bahrain, Kanada, Chile, Jordanien, Katar, Ruanda, Singapur, Südkorea, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate und Uruguay Bisher von den Reisebeschränkungen ausgenommen waren: Hongkong, Kuwait, Macao, Neuseeland, Saudi- Arabien und Taiwan Alle anderen Nicht-EU/EFTA Staatsangehörige wie beispielsweise Reisende aus Russland, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und der Türkei, die nicht vollständig geimpft sind, dürfen nach Finnland nur aus folgenden Gründen einreisen: Rückreise nach Finnland Rückreise in andere EU- oder Schengen-Länder, Transit auf regulären, planmässigen Flügen auf einem Flughafen Essenzielle Reisen Die geltenden Reisebeschränkungen wurden bis zum 7. November 2021 verlängert. Finland / October 28, 2021 The Government of Finland decided on new relaxations related to the entry ban still in place for several countries due to the COVID19 pandemic. Travel to Finland is generally possible only with a full vaccination (2 vaccine doses). With this in mind, travellers from the EU green list of countries are now allowed to re-enter Finland, and this concerns the following countries: Australia, Bahrain, Canada, Chile, Jordan, Qatar, Rwanda, Singapore, South Korea, Ukraine, United Arab Emirates and Uruguay. Previously exempt from travel restrictions were Hong Kong, Kuwait, Macau, New Zealand, Saudi Arabia and Taiwan. All other non-EU/EFTA nationals, such as travellers from Russia, the United Kingdom, the United States and Turkey, who are not fully vaccinated may enter Finland only for the following reasons: Return travel to Finland Return travel to other EU or Schengen countries, Transit on regular, scheduled flights at an airport. Essential travel The current travel restrictions have been extended until November 7, 2021. 4 convinus.com
Mobility Trends 2021: Global gilt es bei Geschäftsreisen zu beachten? Was 28. Oktober 2021 Endlich geht es wieder los. Die Geschäftsreisen nehmen wieder zu und nun gilt es auch in den Unternehmen die Prozesse hierzu auf Grund der jetzigen Situation zu überprüfen. COVID19 Reisevorkehrungen: Nach wie vor ist es wichtig, dass man bei Reisen ins Ausland entsprechend prüft, welches COVID- Zertifikat akzeptiert wird, ob ein negatives Testergebnis vorhanden sein muss sowie ob ein Einreiseformular ausgefüllt werden muss und inwieweit es Quarantänevorschriften gibt. Nach wie vor kommt es hier häufig zu Änderungen, so dass eine zeitnahe Prüfung vor jeder Reise empfehlenswert ist. Sozialversicherung - A1-Bescheinigung: Für Arbeitnehmer, welche auch nur für einen Tag für einen Wartungsauftrag oder für die Teilnahme an einer Besprechung, in einen anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat reisen, benötigt es eine A1-Bescheinigung. Es gibt hierzu ein Vorstoss seitens eines Bundeslandes in Deutschland, dass man auf eine solche Bescheinigung für Dienstund Geschäftsreisen bis zu einer Woche komplett verzichtet. Dieser Vorstoss sieht vor, dass Deutschland auf EU-Ebene diesen Änderungswunsch erfolgreich einbringt. Dies wäre für alle Beteiligten eine grosse Erleichterung. Arbeitsbewilligung – Meldeverfahren: Innerhalb der EU gilt es hierbei die Posted-Worker-Notification zu beachten und für die Schweiz das Meldeverfahren. Je nach Dauer oder auch Art der Dienst- oder Geschäftsreise kann eine Meldung bereits ab dem ersten Tag notwendig sein. Die Sanktionen hierzu sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich, doch teilweise nicht unerheblich. Eine genaue Prüfung der Bedingungen des Ziellandes ist daher vor der Reise unerlässlich. In kürzlich hierzu vorgenommenen Umfragen von verschiedenen Stellen, war einheitlich das Resultat, dass viele Geschäftsreisenden gerne ihre nächste Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verlängern möchten. Demzufolge ist es wichtig, dass man eine klare Regelung hat, inwieweit in dem angehängten Urlaub auch noch gearbeitet werden darf. 5 convinus.com
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