Best Practice Poland The Polish payroll is consistently persistent when it comes to deducting Swiss withholding tax and only allows this if the company can prove that it has paid the taxes to the Swiss withholding tax office. Otherwise, no deduction of Swiss withholding tax from the Polish payroll is permitted. This is particularly problematic for the Swiss company if the withholding tax contributions are significant and the invoice is not issued promptly by the competent Swiss tax office so that no proof can be provided within a reasonable period. Conclusion Be careful when deducting withholding tax from your foreign payroll! As easy as it may seem in theory to simply deduct Swiss withholding tax for employees working "remotely" or with a de facto employer in Switzerland, it is important to understand the foreign legislation in detail and to clarify whether and in what form such a deduction of Swiss withholding tax is even permissible. 6 convinus.com
Best Practice Schweiz: Abzug von Schweizer Quellensteuern auf der ausländischen Payroll in der Praxis Mitarbeiter, die zwar einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen haben, aber im Ausland leben und dort vorwiegend arbeiten, unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht an ihrem Wohn- und Arbeitsort. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die einen ausländischen Arbeitsvertrag haben, aber bei denen die Schweizer Einsatzorganisation als sogenannter faktischer Arbeitgeber gilt. Für die vereinzelten Schweizer Arbeitstage dieser Mitarbeiter müssen die Schweizer Quellensteuern in Abzug gebracht werden. Diese werden anhand der genauen Einsatztage in der Schweiz, dem Familienstand, der Religionszugehörigkeit, dem Einkommen anhand der Quellensteuertabellen des jeweiligen Kantons berechnet. Je nach Kanton und Unternehmensgrösse sind diese Quellensteuerabrechnungen monatlich, quartalsweise oder auch nur jährlich geschuldet. Dabei liegt es in der Verantwortung des Schweizer Unternehmens, die Schweizer Quellensteuern richtig zu berechnen und an das Quellensteueramt abzuführen. Da der Mitarbeiter jedoch grundsätzlich die Steuern schuldet, muss das Unternehmen diese Quellensteuern wieder vom Mitarbeiter einfordern. Je nach Land bzw. ausländischer Payroll ist dies nicht ganz einfach und muss im Einzelfall evaluiert werden. Exemplarisch zweigen wir Ihnen daher 3 Länderbeispiele auf, in denen der Schweizer Quellensteuerabzug von der ausländischen Payroll recht unterschiedlich gehandhabt wird. Frankreich Die französische Payroll zeigt sich beim Abzug der Schweizer Quellensteuern erstaunlich pragmatisch und unkompliziert. Die Schweizer Quellensteuern können einfach vom französischen Lohn des Mitarbeiters in Abzug gebracht werden. Die französischen Lohnsteuerabzüge bleiben dabei unangetastet und sind unverändert hoch. Damit es nicht zu doppelten Belastungen für den Mitarbeiter aufgrund der französischen Lohnsteuern und Schweizer Quellensteuern kommt, erfolgt der Ausgleich später eigenverantwortlich durch den Mitarbeiter im Rahmen seiner französischen Steuererklärung. Deutschland Bei der deutschen Payroll gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Schweizer Quellensteuerabzug auf der Payroll zu reflektieren. Eine vereinfachte Variante sieht vor, dass pro Monat eine Anzahl von Schweizer Arbeitstagen zunächst pauschal definiert wird. Anhand dieser fest definierten Schweizer Arbeitstage reduziert sich dann die deutsche Lohnsteuer; stattdessen wird die Schweizer Quellensteuer in Abzug gebracht. Vor dem Jahresende erfolgt dann die Korrektur der deutschen Payroll anhand der effektiv geleisteten Schweizer Arbeitstage pro Monat und der tatsächlichen Schweizer Quellensteuern. 7 convinus.com
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