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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 51.2023

Best Practice Often the

Best Practice Often the spouses are gainfully employed in their home country before the assignment abroad and have to give up their jobs. In some cases, the employee also requests that the loss of the spouse's income should be compensated by the employer. We recommend paying a lump sum (spousal support), which the spouse can then use to attend further training courses in the country of assignment, for example. This also promotes the spouse's integration into the country of assignment. The fourth step, and one of the most important, is about family insurance coverage. As part of the international health insurance taken out for the employee, the accompanying family, including the mother-inlaw, can usually be included without further ado. Depending on the social security agreement, it must be checked whether the accompanying family is also insured under the AHV/IV during the assignment abroad. By the provisions of the social security agreement between the USA and Switzerland, co-insurance of the non-working family is included. The employer should take care of the necessary formalities and clarifications so that the insurance coverage can be clearly defined during the assignment abroad. However, this does not include the mother-in-law. This means that she would have to be considered separately and, depending on her situation and age, apply for continued insurance voluntarily. If the wife takes up gainful employment in the USA, co-insurance is not possible. Here, too, there is the possibility of reviewing continued insurance voluntarily. Finally, the accompanying family should also be granted one flight home per year so that the connection to the home country is maintained. 6 convinus.com

Best Practice Die begleitende Familie geht häufig vergessen Obwohl uns allen bewusst ist, dass die Familie gerade im Rahmen von Entsendungen sehr wichtig ist, geht diese doch häufig vergessen. Die nach wie vor sehr hohen Zahlen von Entsendungsabbrüchen, basierend auf der Familie, sind nach wie vor nicht ausser Acht zu lassen. Bei der Planung eines Auslandseinsatzes wird der Fokus auf den Mitarbeiter gesetzt, denn schon hierzu gibt es eine Vielzahl von Diskussionspunkten sowie auch rechtliche Abklärungen, welches zu treffen gilt. Erst nachdem das Vergütungspaket inklusive aller Zulagen geschnürt, der Entsendungsvertrag unterschrieben und die Arbeitsbewilligung eingeholt ist, kann der eigentliche Auslandseinsatz beginnen. Beispiel Die Drinks AG mit Sitz in Zürich möchte ihren Mitarbeiter Reto Meier für 2 Jahre in die USA entsenden. Seine Ehefrau und seine beiden Kinder sowie seine Schwiegermutter sollen ihn begleiten. Für Herrn Meier hat das HR bereits alles vorbereitet, aber es ist dabei vollkommen untergegangen, dass seine Frau und die Kinder ihn ebenfalls begleiten. Was müsste für die Familie getan werden, damit sie Herrn Meier in die USA begleiten können? Lösung In einem ersten Schritt müsste für die Ehefrau und die beiden Kinder eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs für die USA beantragt werden. Zudem müsste abgeklärt werden, inwieweit die Schwiegermutter ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung für die USA für die zwei Jahre erhalten kann. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Alternativen geprüft werden. Die Kosten für die Aufenthaltsbewilligung für die Familie werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt. Dies schliesst, je nach Definition von Familie, die Kosten für die Aufenthaltsbewilligung der Schwiegermutter mit ein. Sofern die beiden Kinder schulpflichtig sind, sollte in einem zweiten Schritt eine Schule gesucht werden, die den Bedürfnissen entspricht. Möglicherweise ist eine internationale oder deutsche Schule eine gute Option, mit dem, dass die beiden Kinder nach 2 Jahren wieder zurück in die Schweiz kommen werden und hier ihre Schulkarriere weiterführen. Die anfallenden Schulkosten werden häufig vom Arbeitgeber während des Auslandseinsatzes übernommen. In einem dritten Schritt sollte die Situation der Ehefrau genauer angeschaut werden. Für den Fall, dass die Ehefrau während des Auslandseinsatzes in den USA arbeiten möchte und dafür entsprechende Diplome notwendig sind, sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Schweizer Diplome in den USA anerkannt werden. 7 convinus.com

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