NEWS UPDATE FEBUARY 15,2024 United Kingdom: Changes to the «UK visitor rule» took place Vereinigtes Königreich: Änderungen der «UK visitor rule» in Kraft getreten On January 31, 2024, the changes to the UK business visitor regulations came into force. The following changes, which were published on December 7, 2023 in a statement of changes, expand the range of business activities that visitors can engage in without requiring a sponsorship or other category of work permit / business visa. Below you will find the latest changes to the «UK Visitor Rule»: The scope of permitted activities for intra-group transferees (who are employed abroad but work in the UK for a branch or company within the same group) will be extended to remove the prohibition on working directly with clients. However, the client-facing work must now be related to the visitor's employment abroad and must not amount to outsourcing a project or service to the overseas employer. Permission for aircrew to enter the UK under a civil aviation authority is now part of the standard visitor arrangements and no longer an concession outside the regulations. Visitors are now permitted to work remotely while in the UK, although remote working must not be the main purpose of their visit. Scientists, researchers and academics can now carry out research as part of their visit to the UK. Previously, scientists and researchers could only undertake independent research, and academics could only undertake research for their own purposes if they were on leave from their home institution. This change does not apply to academics applying for a 12-month visit visa or those applying to extend their stay. 4 convinus.com Zum 31. Januar 2024 sind Änderungen bei den britischen Vorschriften für Geschäftsreisende in Kraft getreten. Die folgenden Änderungen, die am 7. Dez. 2023 in einer Erklärung zu den Änderungen veröffentlicht wurden, erweitern das Spektrum der geschäftlichen Aktivitäten, denen Besucher nachgehen können, ohne dass sie eine Bürgschaft oder eine andere Kategorie von Arbeitsbewilligung- bzw. genehmigung / Arbeitsvisum benötigen. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Änderungen der «UK Visitor Rule»: Der Umfang der erlaubten Tätigkeiten für konzernintern versetzte Mitarbeiter (die im Ausland beschäftigt sind, aber im Vereinigten Königreich für eine Niederlassung oder ein Unternehmen innerhalb desselben Konzerns arbeiten) wird erweitert, um das Verbot der direkten Arbeit mit Kunden aufzuheben. Allerdings muss die Tätigkeit mit Kundenkontakt nun in Zusammenhang mit der Beschäftigung des Besuchers im Ausland stehen und darf nicht darauf hinauslaufen, dass ein Projekt oder eine Dienstleistung an den ausländischen Arbeitgeber ausgelagert wird Die Erlaubnis für Flugpersonal, im Rahmen einer Zivilluftfahrtbehörde in das Vereinigte Königreich einzureisen, ist nun Teil der Standard-Besucherregelungen und nicht mehr ein Zugeständnis ausserhalb der Vorschriften Besuchern ist es nun gestattet, während ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich aus der Ferne zu arbeiten, wobei die Arbeit aus der Ferne aber nicht der Hauptzweck ihres Besuchs sein darf Wissenschaftler, Forscher und Akademiker können nun im Rahmen ihres Besuchs im Vereinigten Königreich forschen. Zuvor konnten Wissenschaftler und Forscher nur unabhängige Forschung betreiben, und Akademiker konnten nur dann für eigene Zwecke forschen, wenn sie von ihrer Heimateinrichtung beurlaubt waren. Diese Änderung gilt nicht für Akademiker, die ein 12-monatiges Besuchsvisum beantragen, oder für diejenigen, die eine Verlängerung ihres Aufenthalts beantragen.
CONVINUS Webinare & Seminare mit Zertifikat für Ihren Karriere-Booster im Bereich Global Mobility Auf folgendes können Sie sich verlassen: Erstklassige Referenten Topaktuelle Themen und Praxisfälle zur anschaulichen Darstellung Autodidaktisch sehr gut aufbereitete und ausführliche Foliensätze Flexibilität (nehmen Sie an einem x- beliebigen Ort mit Ihrem Laptop teil) Geringer Zeitaufwand (Webinare 60 Minuten und Seminare 180 Minuten) Günstige Massnahme zur Fortbildung
Laden...
Laden...
Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS
google8089d691feca9268.html
LinkedIn
Youtube
Instagram
Email