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CONVINUS Global Mobility Alert Week 9.2022

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CH-EU-Ukraine / 3. März

CH-EU-Ukraine / 3. März 2022 Grenzöffnung für die Ukraine und Sanktionen gegen Russland Angesichts der letzten Entwicklungen in der Ukraine hinsichtlich der russischen Invasion haben aktuell Polen (Schengen-EU-Mitgliedsstaat), Ungarn (Schengen-EU-Mitgliedsstaat), Moldawien (weder Schengen- noch EU- Mitgliedsstaat) und Rumänien (EU-, aber nicht Schengen-Mitgliedsstaat) ihre Grenzen für ukrainische Staatsbürger geöffnet. Die Ukraine hat per 1. März 2022 ihre Grenzen für jeden geöffnet, der gegen Russland kämpfen will. Am 25. Februar 2022 kündigte Irlands Justizministerin die Aufhebung sämtlicher Visavorschriften für ukrainische Staatsbürger in Irland (EU-, aber nicht Schengen-Mitgliedsstaat) an. Flüchtlinge können visumsfrei einreisen, jedoch müssten sie 90 Tage nach der Ankunft in Irland ihren Aufenthaltsstatus regeln. Ansonsten dürfen ukrainische Staatsbürger bis zu 90 Tage visumsfrei in einen Schengen-Mitgliedsstaat einreisen. Hingegen ist sich Grossbritannien (weder Schengen- noch EU-Mitgliedsstaat) gemäss den Aussagen der britischen Innenministerin am 28. Februar 2022 der Visabefreiung für ukrainische Staatsbürger nicht sicher, da damit das Risiko von «unsicheren» Reisenden (bspw. russischen Agenten) nach Grossbritannien zu hoch sei. Aktuell ist die Schweizer Botschaft in der Ukraine geschlossen. Schweizer Staatsbürger sind angewiesen, die Helpline des EDA entweder via E-Mail oder per Telefon zu kontaktieren. Die Schweiz hat als Schengen-, aber nicht EU-Mitgliedsstaat die EU-Sanktionen gegenüber Russland übernommen. Dabei handelt es sich primär um Güterund Finanzsanktionen - sprich Kontosperrungen und Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen. Der Luftverkehr für Flüge aus Russland ist seit dem 1. März 2022 um 15.00 Uhr gesperrt. Ausgenommen sind Flüge aus humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken. Die Visaerleichterungen für russische Staatsbürger in die Schweiz sind ebenfalls mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Es wurden zudem auch Einreiseverbote gegen mehrere Personen erteilt, die nahe Verhältnisse mit der Schweiz und dem russischen Staatspräsidenten aufweisen. 4 convinus.com

Switzerland / March 3, 2022 Status of the mutual agreement concerning crossborder commuters Due to the relaxation of the measures in relation to the COVID19 pandemic, this now also has an impact on the temporary mutual agreement or consultation agreements that have been concluded. Below you will find the current status of the agreements. Liechtenstein The mutual agreement concluded between Switzerland and Liechtenstein on the impact of COVID19 measures on cross-border commuters in October 2020 has been terminated with effect from 31 March 2022. This means that from 1 April 2022, the "old" tax regulations will apply. Germany / France / Italy / Austria The consultation agreement between Germany and Switzerland is still in force until 31 March 2022. It is still unclear whether this will be extended again. However, it is possible that the existing transitional regulations from the individual consultation agreements will also expire on 31 March 2022 or on 30 June 2022 at the latest. Schweiz / 3. März 2022 Status der Verständigungsvereinbarung betreffend Grenzgänger Auf Grund der Lockerungen der Massnahmen im Bezug auf die COVID-19 Pandemie hat dies nun auch Auswirkungen auf die getroffenen vorübergehenden Verständigungs- oder Konsultationsvereinbarungen. Nachfolgend erhalten Sie hierzu einen aktuellen Stand der Vereinbarungen. Liechtenstein Die Verständigungsvereinbarung, welche zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Bezug auf die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 für Grenzgänger im Oktober 2020 abgeschlossen wurde, ist auf den 31. März 2022 gekündigt worden. Dies bedeutet ab dem 1. April 2022 gelten die «alten» steuerrechtlichen Regelungen. Deutschland / Frankreich / Italien / Österreich Die Konsultationsvereinbarung ist noch bis am 31. März 2022 zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft. Es ist noch unklar, ob diese nochmals verlängert wird. Möglicherweise werden die bestehenden Übergangsregelungen aus den einzelnen Konsultationsvereinbarungen jedoch ebenfalls per 31. März 2022 oder spätestens per 30. Juni 2022 auslaufen. 5 convinus.com

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