AUS DER PRAXIS In dem Vertrag zwischen der Swiss Insurance AG und der Advice AG ist festgehalten, dass die Advice AG sicherzustellen hat, dass im Rahmen des Einsatzes der ausländischen Berater und Beraterinnen in der Schweiz alle gesetzlichen Regelungen eingehalten worden werden. Welche Regelungen müssen hierbei berücksichtigt werden? Die folgenden Themen muss die Advice AG bei dem Einsatz ihrer Mitarbeitenden in der Schweiz beachten: 1.Arbeitsbewilligungen: Benötigt es bereits für die Vertragsverhandlungen vor Ort in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung? Welche Art von Arbeitsbewilligung benötigen die Mitarbeitenden, welche danach die Beratungsdienstleistungen vor Ort erbringen werden? Falls Mitarbeitende keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, können diese trotzdem eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz erhalten? 2. Arbeitsvertrag / Einsatzvertrag: Benötigen die Mitarbeitenden einen zusätzlichen Einsatzvertrag oder Entsendungsvertrag für den Einsatz in der Schweiz? 3. Arbeitsrecht: Welches sind die massgebenden zwingenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz, welche es zu berücksichtigen gilt? Oder kann weiterhin einfach das deutsche Recht zur Anwendung gebracht werden? 4. Salär / Lohn: Das Schweizer Salärniveau ist grundsätzlich höher als das deutsche Salärniveau, gibt es hierbei etwas zu berücksichtigen? Sollte das Schweizer Salärniveau eingehalten werden, wie kann man dies korrekt berechnen? Diesen Aspekt müsste man eigentlich bereits bei der Vertragsverhandlung anschauen, denn wenn ein höheres Salär den Mitarbeitenden ausbezahlt werden muss, erhöht dies letztendlich auch die Kosten der Advice AG. 5. Spesen: Gibt es im Bezug auf den Einsatz der Mitarbeitenden weitere Kosten bzw. Spesen, welche von der Advice AG zwingend bezahlt werden müssen? 10 convinus.com
AUS DER PRAXIS 6. Unterkunft: Muss für die Mitarbeitenden jeweils eine Wohnung in der Schweiz angemietet werden oder können diese auch in einem Hotel oder Apartmenthotel wohnen? 7. Sozialversicherung: Können die Mitarbeitenden weiterhin im deutschen oder ihrem anderen ausländischen Sozialversicherungssystem versichert bleiben? Gibt es hierzu Formalitäten oder gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen? 8. Steuern: Müssen die Mitarbeitenden weiterhin in Deutschland ihre Einkommenssteuern bezahlen oder können sie von den niedrigeren Schweizer Steuern profitieren? Wie ist der Fall für Mitarbeitende z.B. aus den Nicht-EU Niederlassungen in UK und den USA? Für den Fall, dass das Salär in der Schweiz steuerpflichtig ist, muss die Advice AG als ausländischer Arbeitgeber in der Schweiz die Steuern für die Mitarbeiter abführen? 9. Steuerausgleich: Sollten die Mitarbeitenden in der Schweiz steuerpflichtig werden, können diese davon direkt profitieren? Hierfür müsste die Tax Equalisation Guideline der Advice AG angesehen werden, um feststellen zu können, welche Art von Tax Equalisation zum Zuge kommt. 10. Payroll: Muss die Advice AG in der Schweiz eine Lohnbuchhaltung führen? Für diese Themen und Fragen muss die Advice AG die richtigen Antworten für ihr Unternehmen sowie die Mitarbeitenden finden. Es sind auch, je nach Heimatland (in diesem Fall beispielsweise DE, FR, IT, UK, USA) des in der Schweiz für das Projekt eingesetzten Mitarbeitenden, die jeweils gültigen Gesetze und eventuell bilateral abgeschlossenen Abkommen zwingend vorgängig zu berücksichtigen. SCHLUSSFOLGERUNG Es ist wichtig, dass die verschiedenen Sachverhalte gesamtheitlich angesehen werden, denn je nach Änderung einzelner Aspekte, kann dies jeweils auch Auswirkungen auf andere Themenbereiche haben. Alle Anworten auf die obigen Fragen finden sie in unserem März-Monatsspecial 11 convinus.com
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