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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 9.2023

BEST PRACTICE Are there

BEST PRACTICE Are there any formalities or legal requirements to be taken into account? Advice AG must consider the following issues when sending its employees to Switzerland: 1.Taxes: Do employees still have to pay their income tax in Germany or can they benefit from the lower Swiss taxes? What is the case for employees from non-EU branches in the UK and the USA, for example? If the salary is taxable in Switzerland, does Advice AG, as a foreign employer, have to pay taxes for the employees in Switzerland? 2. Tax Equalization: If the employees become taxable in Switzerland, can they benefit directly from this? The Tax Equalisation Guideline of Advice AG should be consulted to determine which type of tax equalization applies. 3. Payroll: Does Advice AG have to keep payroll accounting in Switzerland? CONCLUSION The various issues must be viewed as a whole because depending on changes to individual aspects, this can also have an impact on other subject areas. You can find all the answers to the above questions in our March monthly special. 8 convinus.com

AUS DER PRAXIS DIE ERBRINGUNG VON UNTERNEHMENS- BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN IN DER SCHWEIZ FRIEDERIKE RUCH, CONVINUS Sowohl als Schweizer Unternehmen, welches Unternehmensberatungsdienstleistungen aus dem Ausland einkauft, aber auch als ausländisches Unternehmen, welche Dienstleistungen in der Schweiz erbringt, gibt es zwingend zahlreiche rechtliche Sachverhalte zu beachten. In der täglichen Praxis sehen wir, dass auf Basis von (oftmals kostenlos) im Internet verfügbaren Informationen Entscheidungen getroffen werden. Dies beinhaltet sowohl die Frage, ob eine Arbeitsbewilligung notwendig ist, was im Bezug auf Sozialversicherung beachtet werden sollte sowie ob Steuern im Einsatzland zu bezahlen sind. Es ist nicht immer einfach, die richtigen Antworten hierzu zu finden. Denn teilweise sind diese frei zugänglichen Informationen zwischenzeitlich veraltet und entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Oftmals scheinen diese Sachverhalte auf den ersten Blick auch identisch zu sein, aber es stellt sich in der Praxis dann doch oft (leider oft im Nachhinein und zu spät) heraus, dass sich diese doch in (teils entscheidenden) Einzelpunkten massgeblich unterscheiden. Dieses konkrete Beispiel aus unserer täglichen Praxis soll sie dabei unterstützen, die Komplexität und die verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekte einer solchen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu verstehen. Wir möchten sie für mögliche Fallstricke sensibilisieren, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten schon im Vorfeld eines solchen Projektes bestmöglich ausschliessen zu können. Situation Die Advice AG mit Sitz in München (Deutschland) hat mit der Swiss Insurance AG in Zürich (Schweiz) einen neuen Kunden gewonnen. Die Vertragsverhandlungen sollen in der nächsten Woche abgeschlossen werden. Der Auftrag soll für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig sein und bedingt, dass in den ersten 4 Wochen zuerst 2 Mitarbeitende und danach voraussichtlich 5 bis 8 Mitarbeitende in die Schweiz kommen sollen. Die Advice AG hat keine Niederlassung in der Schweiz, jedoch Tochtergesellschaften in Frankreich, Italien, Grossbritannien und den USA. 9 convinus.com

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