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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2023

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Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Bei Ausübung eines reglementierten Gewerbes ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Die Eintragung im Handelsregister ist bis zu einem Umsatz in Höhe von EUR 700.000 freiwillig, nach zweimaligem Überschreiten, bzw. einmaligem Überschreiten von EUR 1.000.000 ist die Eintragung verpflichtend. Der Rechtsformzusatz „eingetragener Unternehmer“ bzw. „eU“ ist dann zwingend. Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, bzw. bei Überschreiten der Umsatzgrenzen anhand der doppelten Buchführung. Zudem unterliegen Einzelunternehmer der gewerblichen Sozialversicherung. Eine steuerliche Registrierung beim Finanzamt hat, sofern der Steuerpflichtige noch nicht bereits registriert ist, zu erfolgen. Es ist eine Einkommen- und ggf. eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Ein Einzelunternehmen ist aufgrund der kostengünstigen Administration die beliebteste Form. Dieses ist schnell und einfach zu gründen. Durch eine juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Der Vorteil bei Gründung einer GmbH im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen ist in erster Linie das auf die jeweilige Stammeinlage beschränkte wirtschaftliche Risiko der Gesellschafter. Demgegenüber steht jedoch die Verpflichtung zur doppelten Buchführung, die Offenlegungspflicht beim Firmenbuch und Erklärungspflichten (Umsatz- und Körperschaftsteuer). Abhängig von der Grösse kann auch eine Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtend sein. Notwendige Schritte: Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in notarieller Form (vereinfachte Gründung bei Einpersonengesellschaften ohne Notariatsakt möglich) Mindestinhalt: - Name und Sitz der Gesellschaft - Gegenstand des Unternehmens - Höhe des Stammkapitals - Kapitaleinlage der einzelnen Gesellschafter 10 convinus.com

Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Mindeststammkapital bei der GmbH: EUR 35.000 (AG: EUR 70.000), davon EUR 17.500 in bar bei der Gründung (Möglichkeit der Antragstellung auf Gründungsprivilegierung: EUR 10.000, davon sind EUR 5.000 bei Gründung bar zu zahlen, es muss innerhalb von 10 Jahren auf die reguläre Bareinlage in Höhe von EUR 17.500 aufgestockt werden) Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals Beschlussfassung über die Bestellung des Geschäftsführers Antrag auf Eintragung beim Handelsgericht unter Beifügung folgender Unterlagen: Notarielle Beglaubigungen der Unterschriften aller Geschäftsführer Gesellschaftsvertrag in notarieller Form Liste der Gesellschafter Liste der Geschäftsführer Beschluss der Geschäftsführerbestellung Musterzeichnungen der Geschäftsführer Bankbestätigung über die geleisteten Bareinlagen (mindestens 50% des Mindeststammkapitals, d.h. EUR 17.500) gemäß § 10 GmbHG Evtl. Gutachten der Wirtschaftskammer über den Firmennamen Gegebenenfalls Einholung Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit nach der Gewerbeordnung und Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Anmeldung beim Finanzamt (Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer) sowie Anmeldung der Mitarbeiter eine Personengesellschaft: Durch Eine Personengesellschaft verfügt über mindestens zwei Gesellschafter, die einen Gesellschaftsvertrag miteinander abschliessen, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Der Name / Firmenwortlaut kann frei gewählt werden. Im Handelsregister einzutragende Unternehmen müssen verpflichtend einen entsprechenden Rechtsformzusatz tragen (wie etwa OG, KG oder GmbH & Co KG). Man unterscheidet zwischen folgenden Personengesellschaften: Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co KG Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) 11 convinus.com

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