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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2023

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Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 in der Schweiz besteuert werden, wenn sie gelegentlich in ihrem Wohnsitzstaat Deutschland oder Drittstaaten arbeiten. Die Ausnahmeregelung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist für Geschäftsführer mit deutschem Wohnsitz besonders attraktiv, da sie trotz gelegentlicher Arbeit in Deutschland und anderen Staaten die hohen deutschen Steuern vermeiden und von den tieferen Schweizer Steuern profitieren können. Dies gilt insbesondere für Geschäftsführer und andere leitende Angestellte, da ihr Einkommen oft höher ist als das anderer Arbeitnehmer und somit auch höhere Steuern anfallen. Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist der Begriff des leitenden Angestellten streng definiert. Gemäss Artikel 15 Absatz 4 des DBA gelten nur Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Direktoren und Prokuristen als leitende Angestellte. Es ist ausserdem zwingend erforderlich, dass die Person mit Prokura im Handelsregister eingetragen ist. Zudem darf die Prokura nicht vertraglich eingeschränkt sein. Die deutsche Finanzverwaltung prüft regelmässig, ob ein Anstellungsvertrag mit der Schweizer Gesellschaft vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Person eine leitende Tätigkeit ausübt. Beispiele: A) Ein Geschäftsleiter, der im Handelsregister eingetragen ist, gilt nicht automatisch als leitender Angestellter/ Geschäftsführer im Sinne des DBA, da er nicht den genauen Wortlaut ("Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Direktoren und Prokuristen") erfüllt. B) Ein «Marketing Direktor» gilt nach dem Wortlaut des DBA als leitender Angestellter. Wenn er allerdings nicht im Handelsregister eingetragen ist, hat er aufgrund der Sonderregelungen jedoch kein Recht, von der Besteuerung als leitender Angestellter am Sitz der Gesellschaft Gebrauch zu machen. Wohnsitz in Deutschland & Geschäftsführer für eine Schweizer Gesellschaft Bei einem Wohnsitz in Deutschland und einer Geschäftsführertätigkeit für eine Schweizer Gesellschaft unterliegen alle Arbeitstage grundsätzlich der Besteuerung 14 convinus.com

Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 in der Schweiz, sofern es sich nicht um einen echten Grenzgänger handelt. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die Arbeitstage in der Schweiz, Deutschland oder Drittstaaten erbracht werden. Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland, die die Voraussetzungen erfüllen, können aufgrund der niedrigeren Schweizer Steuersätze grundsätzlich von erheblichen Steuererleichterungen profitieren, da Deutschland die Freistellungsmethode (anstelle der Anrechnungsmethode) anwendet. Damit in Deutschland lebende Geschäftsführer von Schweizer Gesellschaften tatsächlich von der niedrigeren Besteuerung in der Schweiz profitieren können, wirken sowohl die Mitarbeiter als auch die Unternehmen stark darauf hin, dass sich dieser Personenkreis tatsächlich als leitenden Angestellte von Schweizer Gesellschaften im Sinne des DBA qualifiziert. Hierzu gehören unter anderem die notwendigen administrativen Voraussetzungen wie der Eintrag im Schweizer Handelsregister, der richtige Titel im Arbeitsvertrag und der Wechsel vom echten zum unechten Grenzgängerstatus. Wohnsitz in der Schweiz & Geschäftsführer für eine deutsche Gesellschaft Aufgrund der höheren Steuerbelastung in Deutschland versucht man bei Geschäftsführern, die in der Schweiz leben und für eine deutsche Gesellschaft tätig sind, in der Regel zu vermeiden, dass sie als leitende Angestellte im Sinne des DBA Deutschland-Schweiz qualifiziert werden. Stattdessen soll erreicht werden, dass sie als "normale" Mitarbeiter besteuert werden können. Aber Achtung! - In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass die deutschen Finanzverwaltungen eine äusserst hohe Kompetenz beweisen, wenn es darum geht, Steuersubstrat, das aufgrund übergeordneter Regelungen der Schweiz zuzuweisen wäre, dennoch nach Deutschland zu holen. Stellvertretend sei hier nur die sogenannte «überdachende Besteuerung» genannt. Um die höhere deutsche Steuerbelastung teilweise zu vermeiden oder sich dieser zumindest bewusst zu sein, empfehlen wir Ihnen eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts und der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen. 15 convinus.com

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