Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 FAZIT: Kein Fall ist wie der andere. Jeder grenzüberschreitend tätige Geschäftsführer zwischen Deutschland und der Schweiz hat individuelle Bedürfnisse und Anforderungen, die bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden müssen. Es gibt keine pauschale Antwort auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen, mit denen Geschäftsführer in dieser Situation konfrontiert sind. Um eine optimale Lösung zu finden, müssen die Themen Steuern und Sozialversicherungen getrennt voneinander betrachtet und dann wieder zu einem gesamtheitlichen Bild zusammengesetzt werden. Nur so können rechtskonforme und kosteneffiziente Lösungen erarbeitet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung der optimalen Lösung für Ihr spezifisches Anliegen rund um die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen bei der Anstellung von Geschäftsführern im Verhältnis Schweiz-Deutschland. Kontakt: CONVINUS global mobility solutions +41 (0) 44/250 20 20 Talstrasse 70 info@convinus.com 8001 Zürich convinus.com 18 convinus.com
Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Gibt es einen Unterschied zwischen Grenzgängern internationalem Wochenaufenthaltern? und Autorin: Friederike V. Ruch, CONVINUS (Schweiz) In der täglichen Praxis ist es nicht immer leicht einen Grenzgänger von einem internationalen Wochenaufenthalter zu unterscheiden. Es hilft dabei, die einzelnen rechtlichen Aspekte sich diesbezüglich anzusehen. Definitionen Unter einem Grenzgänger versteht man eine Person, welche in einem anderen Staat als dem Wohnsitzstaat angestellt ist und auch dort arbeitet sowie grundsätzlich täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendelt. Hingegen versteht man unter einem internationalen Wochenaufenthalter eine Person, welche in einem anderen Staat angestellt ist und ebenfalls dort arbeitet und mindestens 1 mal pro Woche zu seinem Hauptwohnsitz zurückkehrt. Aufgrund dessen, dass diese Person während der Woche sich im «Arbeitsort-Staat» aufhält, begründet diese in der Regel in diesem Staat einen zweiten Wohnsitz. Der Hauptwohnsitz bleibt im ursprünglichen Staat bestehen. Grenzgänger Internationale Wochenaufenthalter 1. Wohnsitz 1. Wohnsitz Homeofficetätigkeiten Erwerbstätigkeiten zum 1. Wohnsitz Täglich Arbeitsort Arbeitsort 1x pro Woche 2. Wohnsitz convinus.com 19
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