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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2023

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Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige gilt ebenfalls die Sozialversicherungsunterstellung im Anstellungsstaat. Eine Homeoffice-Tätigkeit im «Hauptwohnsitzstaat» hat immer zur Konsequenz, dass grundsätzlich eine Sozialversicherungspflicht für die Anzahl der Homeoffice-Tage im «Hauptwohnsitzstaat» besteht. Steuern Für einen Grenzgänger bestehen unterschiedliche steuerliche Regelungen, je nach Kombination von Wohnsitzstaat und Anstellungsstaat, welche zur Anwendung kommen können. Teilweise spielen auch die Anzahl der Nichtrückkehrtage vom Anstellungsstaat in den Wohnsitzstaat im Rahmen der steuerlichen Beurteilung eine Rolle. Internationale Wochenaufenthalter begründen mit der Aufnahme des Wohnsitzes in der Schweiz eine Steuerpflicht, welche sich in den meisten Fällen auf lediglich eine beschränkte Steuerpflicht erstreckt. Denn diese Personen behalten ihren «Hauptwohnsitz» im anderen Staat bei, welcher in der Regel dann auch derjenige Staat ist, in dem der internationale Wochenaufenthalter seine steuerliche Ansässigkeit hat. Dies bedeutet, dass er in diesem Staat dann eine unbeschränkte Steuerpflicht vorhanden ist. 22 convinus.com

Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Schlussfolgerung Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Hauptunterschiede bei der Krankenversicherungsunterstellung und der Besteuerung liegen. Bei der Betrachtung von allen anderen Aspekten sind lediglich geringfügige Unterschiede vorhanden. Kontakt: CONVINUS global mobility solutions +41 (0) 44/250 20 20 Talstrasse 70 info@convinus.com 8001 Zürich convinus.com convinus.com 23

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