Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Möglichkeiten des Tätigwerdens in Österreich Autorin & Autor: Sieglinde Buttinger & Michael Obernberger, ARTUS (Österreich) In Österreich bestehen folgende Möglichkeiten eine betriebliche Tätigkeit auszuüben: Durch eine eingetragene Zweigniederlassung Die Zweigniederlassung ist keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ermöglicht es einem ausländischen Rechtsträger dennoch am Wirtschaftsleben in Österreich teilzunehmen. Die der Zweigniederlassung zurechenbaren Gewinne müssen im Rahmen einer Körperschaftsteuererklärung erfasst werden. Auch evtl. umsatzsteuerliche Pflichten sind zu berücksichtigen. Die Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich hat wie folgt zu erfolgen: Beantragung der Eintragung beim Handelsgericht unter Vorlage der folgenden erforderlichen Unterlagen vom Geschäftsführer unterzeichnete und notariell beglaubigte Anmeldung Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft notariell beglaubigt und durch einen Gerichtsdolmetscher übersetzt Beschluss der Gesellschafter über die Errichtung der Zweigniederlassung Handelsregisterauszug der ausländischen Gesellschaft (oder vergleichbarer Nachweis des rechtlichen Bestandes des Unternehmens im Heimatstaat) Bescheinigung über die tatsächliche Errichtung der Zweigniederlassung (Mietvertrag oder durch Einsichtnahme und Bestätigung durch die Wirtschaftskammer). Unterschriftsproben aller Personen, die das ausländische Unternehmen und die Zweigniederlassung in Österreich vertreten Bestätigung über die regelmäßige Geschäftstätigkeit des ausländischen Unternehmens (nur bei Nicht-EU-Unternehmen) Gegebenenfalls sind auch eine Gewerbeanmeldung sowie die Mitteilung über die Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers notwendig, wenn die Geschäftstätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt. Gewerberechtlich tätig werden darf die Zweigniederlassung jedoch erst, wenn eine entsprechende Gewerbeberechtigung vorliegt. Bei reglementiertem Gewerbe ist zudem ein Befähigungsnachweis erforderlich. 8 convinus.com
Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2023 Weiters ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen. Dieser haftet gegenüber dem Gewerbeinhaber und der Bezirksverwaltungsbehörde für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Anmeldung beim Finanzamt und Anmeldung von Arbeitnehmern Eine österreichische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist in Bezug auf die Körperschaft- und Umsatzsteuer steuerpflichtig. Sie muss daher eine Steuernummer beantragen. Anmeldung der Arbeitnehmer bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt vor Aufnahme der Tätigkeit. Rechtlicher Arbeitgeber ist grundsätzlich das Stammhaus, zumal Zweigniederlassungen keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Durch eine Betriebstätte: Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Unterschied zur Niederlassung ist, dass diese nicht im Handelsregister eingetragen wird. Auch bei der Betriebsstätte sind, analog zur Zweigniederlassung, umsatz- und körperschaftsteuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Nur Anmeldung bei den Steuerbehörden erforderlich (keine Eintragung im AT- Handelsregister!) Beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der Betriebsstätte zurechenbaren Ergebnisse. Anmeldung der in der Betriebsstätte tätigen Mitarbeiter beim zuständigen Krankenversicherungsträger vor Aufnahme der Tätigkeit. Gegebenenfalls Gewerbeanmeldung Durch ein Einzelunternehmen: Betreiber eines Einzelunternehmens ist immer eine natürliche Person, die mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt haftet. Das Unternehmen hat keine Rechtspersönlichkeit. Die Einkünfte unterliegen dem Tarifsteuersatz (progressiv bis zu 50%). Gegründet wird das Einzelunternehmen durch Betriebsaufnahme. Im Regelfall hat zunächst eine Gewerbeanmeldung zu erfolgen. 9 convinus.com
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