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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2024

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Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2024 zur einfachen Konsultation wiedergegeben. 2. Internationale Einsätze unter Beteiligung brasilianischer Arbeitskräfte (im Ausland erbrachte Dienstleistungen) Die internationale Mobilität von Mitarbeitern wird nicht vollständig durch das brasilianische Recht geregelt, und da bestimmte Ereignisse nicht vollständig detailliert sind, spielt die Rechtsprechung in vielen Fällen eine relevante Rolle. Das Gesetz Nr. 7.064/1982 regelt derzeit die Versetzung von in Brasilien eingestellten Mitarbeitern zur Arbeit im Ausland, vorausgesetzt, dass der internationale Einsatz mindestens neunzig (90) Tage dauert. Diese Gesetzgebung gilt in drei verschiedenen Fällen: (i) für ins Ausland versetzte Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag innerhalb des brasilianischen Hoheitsgebiets ausgeführt wurde; (ii) für an ein im Ausland ansässiges Unternehmen entsandte Mitarbeiter, die im Ausland arbeiten, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis zum brasilianischen Arbeitgeber aufrechterhalten wird; und (iii) für Mitarbeiter, die von einem in Brasilien ansässigen Unternehmen eingestellt wurden, um in deren Auftrag im Ausland zu arbeiten. Diese Gesetzgebung sichert Arbeitnehmern, die von Brasilien ins Ausland versetzt werden, mehrere brasilianische Rechte zu, wie z. B.:: (i) Zahlung einer monatlichen Gehaltszulage von mindestens 25 % des Gehalts des Mitarbeiters (sowie Abdeckung von mit dem Umzug verbundenen Kosten); (ii) jährliche Gehaltserhöhungen gemäss Tarifverträgen ("CBA"), basierend auf dem angepassten Gehalt in Landeswährung; (iii) 30 Tage bezahlter Urlaub plus vorgeschriebener 1/3 Bonus; (iv) Erstattung der Reisekosten für Urlaubszwecke (Reise nach Brasilien) nach 2 Jahren im Einsatz; (v) "13. Gehalt"/Weihnachtsgeld; (vi) monatliche Einzahlung von 8 % des Gehalts des Mitarbeiters zur Finanzierung eines brasilianischen Arbeitslosigkeitsprogramms ("FGTS") plus einer 40%igen Strafe im Falle einer unbegründeten Kündigung; (vii) 30-/90-tägige Kündigungsentschädigung je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit;; (viii) Sozialversicherungsbeiträge auf Gehaltszahlungen während des gesamten Entsendungszeitraums; (ix) Lebens- und Unfallversicherungsschutz während des Aufenthalts im Ausland in Höhe von mindestens 12-mal dem monatlichen Gehalt des Mitarbeiters. Darüber hinaus hätten die Entsandten Anspruch auf brasilianische Arbeitsrechte, wenn diese günstiger ist als die in der ausländischen Gesetzgebung vorgesehenen, 12 convinus.com

Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2024 sowohl kombiniert als auch in Bezug auf jeden einzelnen Punkt (zum Beispiel Ansprüche auf Jahresurlaub, 13. Gehalt, Kündigungsfrist, etc.). Es ist erwähnenswert, dass solche Bestimmungen erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Expatriate-Programme von Unternehmen haben, und die Rechtsprechung des Obersten Arbeitsgerichts (SLC) bestätigt die Anwendung des Gesetzes Nr. 7.064/1982 in anderen Gerichtsbarkeiten. Ein weiterer zu beachtender Punkt ist, dass das SLC interpretiert, dass internationale Einsätze, bei denen Unternehmen in einem weltweiten Geschäftskonglomerat eingebunden sind, den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 7.064/1982 unterliegen, da der lokale Arbeitgeber (brasilianische Niederlassung) und das ausländische Unternehmen (in der Regel die Zentrale oder eine andere internationale Niederlassung) für arbeitsrechtliche Zwecke als ein einziger Arbeitgeber gelten. In diesem Fall haften beide Unternehmen gemeinsam für unbezahlte brasilianische Arbeitsrechte. Dies bedeutet, dass ein ausländisches Unternehmen von einem brasilianischen Arbeitsgericht zur Zahlung von Arbeitsrechten für einen brasilianischen Mitarbeiter verurteilt werden kann, der im Ausland arbeitet, und sogar in seinem Heimatland durchgesetzt werden kann, falls beide Länder internationale Abkommen zur Regelung von Vollstreckungsverfahren haben. convinus.com 13

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