Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2024 Internationaler Mitarbeitereinsatz nach Brasilien Autorin: Friederike V. Ruch, CONVINUS Die Schweiz verhandelt zurzeit an der Seite der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) mit den Mercosur-Staaten bezüglich eines Freihandelsabkommens mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemäss dem Chefökonomen des Schweizerischen Wirtschaftsverbandes Economiesuisse, Rudolf Minsch, gibt es einige Punkte (u.a. Freihandelsabkommen sind wohlstandsfördernd, es entstehen Vorteile durch die grössere Wertschöpfung, Mercosur- Staaten haben einen riesigen Binnenmarkt mit starken Wachstumsaussichten und es können Wettbewerbsvorteile entstehen z.B. durch Zollvergünstigungen), wieso das Freihandelsabkommen für die Schweiz sehr wichtig ist. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Abkommens wird es voraussichtlich auch zu vermehrten Mitarbeitereinsätzen in Brasilien sowie zu Einsätzen von Personen aus Brasilien in der Schweiz kommen. Es ist daher wichtig die einzelnen Aspekte, welche bei internationalen Mitarbeitereinsätzen massgebend sind, genauer zu betrachten. Welche Punkte sind bei einer Entsendung von der Schweiz nach Brasilien, beispielsweise für einen Zeitraum von 2 Jahren, besonders zu beachten? Arbeitsrechtliche Aspekte Bei einem Einsatz von 2 Jahren muss das brasilianische Arbeitsrecht berücksichtigt werden. Wenn das brasilianische Arbeitsrecht Vorschriften hat, welche im Vergleich zum Schweizer Arbeitsrecht vorteilhafter sind, so sind diese zu berücksichtigen. Denn das Arbeitsrecht verfolgt in erster Linie die Idee des Arbeitnehmerschutzes. Vertragliche Aspekte Bei einer Entsendung hat man verschiedene Möglichkeiten, wie man diese vertraglich regeln kann. Die am häufigsten anzutreffenden Varianten sind: 1. Zusatz zum bestehenden Schweizer Arbeitsvertrag 2. «Ruhensvertrag» zum bestehenden Schweizer Arbeitsvertrag und Entsendungsvertrag 4 convinus.com
Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2024 3.«Ruhensvertrag» zum bestehenden Schweizer Arbeitsvertrag und lokaler (befrist eter) brasilianischer Arbeitsvertrag 4. Nur lokaler (befristeter) brasilianischer Arbeitsvertrag Sofern der Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum entsandt wird und der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch wieder zurückholen möchte, bilden die obengenannten Varianten 1 bis 3 dies am besten ab. Denn bei jeder dieser Varianten bleibt das Arbeitsverhältnis mit der Schweiz bestehen, auch wenn dies in Variante 2 und 3 nur unterschwellig der Fall ist. Bewilligungsrechtliche Aspekte Da der Mitarbeiter in Brasilien eine Erwerbstätigkeit ausübt, muss eine Arbeitsbewilligung in Brasilien eingeholt werden. In der Schweiz muss der Mitarbeiter sich auf Grund des Umzuges nach Brasilien für 2 Jahre in der Schweiz abmelden. Sofern der Mitarbeiter Schweizer Staatsbürger ist, hat dies bewilligungsrechtlich keine Auswirkungen. Ist der Mitarbeiter im Besitz einer Schweizer B-Bewilligung, so würde er diese bei der Abmeldung in der Schweiz verlieren. Für einen EU-/EFTA-Staatsbürger ist dies auch «nicht weiter tragisch», denn dieser wird nach der Rückkehr von zwei Jahren und der Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Schweiz wieder eine B-Bewilligung erhalten. Damit bei einem Nicht-EU-/EFTA-Staatbürger jedoch nach der Rückkehr in die Schweiz nicht der Inländervorrang neu nachgewiesen werden muss, kann ein Antrag auf eine kontingentsfreie Einreise beantragt werden. Damit würde der Mitarbeiter, sofern er beim gleichen Arbeitgeber bleibt und in die gleiche Funktion zurückkehrt, wieder eine B-Bewilligung erhalten. Hat der Mitarbeiter eine C-Bewilligung, so verliert er diese ebenfalls bei der Abmeldung in der Schweiz, allerdings kann diese, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für den Entsendungszeitraum von 2 Jahren «eingefroren» werden. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter seine C-Bewilligung nach der Rückkehr wieder erhält. convinus.com 5
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