CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Dementsprechend muss er in der Schweiz nicht nur sein Verwaltungsratshonorarversichern, sondern auch die Einkünfte aus seiner Rechtsanwaltstätigkeit.Dies wird Herrn Meier ganz sicherlich nicht erfreuen, denn inDeutschland müsste er auf diesem Einkommen keine Sozialversicherungsabgabenleisten.FazitDie rechtlichen Herausforderungen eines Verwaltungsratsmitglieds in der Schweizmit Wohnsitz im Ausland umfassen insbesondere neben den Sorgfaltspflichten,bewilligungs-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen, auch diverseFragestellungen hinsichtlich rechtlicher Zuständigkeiten und die praktischeDurchführung der Verwaltungsaufgaben.Es ist wichtig, dass die individuelle Situation des Verwaltungsrats regelmässigüberprüft wird, um potenzielle Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dassalle gesetzlichen Anforderungen, sowohl in der Schweiz als auch im Wohnsitzland,eingehalten werden.Kontakt:CONVINUS global mobility solutionsTalstrasse 708001 ZürichSchweiz+41 (0) 44 250 20 20info@convinus.comconvinus.com10
CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Vermeidung von Haftungsverfahren für denLohnsteuerabzug beim ArbeitgeberAutor: Michael Yönden, Stahl | Yönden | Witt - SteuerberaterDer Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer nach § 38 (2) EStG. Der Arbeitgeberhaftet für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. Soweit dieHaftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der ArbeitnehmerGesamtschuldner. Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld nachpflichtgemäßen Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen(vgl. § 42d EStG).Zur Vermeidung eines nicht richtigen Lohnsteuerabzugs können Arbeitgeber undArbeitnehmer beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beantragen. Das Finanzamt hat auf Anfrage eines Beteiligtendarüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriftenüber die Lohnsteuer anzuwenden sind (§ 42e EstG). Die Anrufungsauskunft ist stetsgebührenfreifrei, wird zeitnah erteilt, ist haftungsbefreiend und bindend für dasFinanzamt im Lohnsteuerabzugsverfahren für den Einzelfall. Für den Antrag nach§ 42e EstG ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben, es sollte jedochschriftlich gestellt werden. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragendarzulegen, die für den Einzelfall von Bedeutung ist (vgl. BMF, Schreiben vom12.12.2017, IV C 5 - S 2388/14/10001, BStBl I 2017, 1656).Ein Urlaub mit ungewollten (Steuer-)FolgenSachverhalt:Ein international aufgestellter deutscher Zulieferer der Automobilbranche besitztweltweite Tochtergesellschaften, darunter auch in den USA.Aufgrund des Wandels in der Automobilbranche und dem Ausbau des U.S-Marktesreist der kaufmännische Angestellte (K) mehrmals im Interesse der deutschenMuttergesellschaft im Kalenderjahr 2023 in die USA, um die dortigen Niederlassungenaufzusuchen.11
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