CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Aufteilungsmaßstab der Besteuerung USA und Deutschland:Unabhängig der Unterwerfung des vollständigen Arbeitslohnes 2023 mit deutscherLohnsteuer hat K in den USA eine Steuererklärung einzureichen und seineanteiligen, d.h. auf die USA entfallenden Einkünfte, zu erklären und in den USA zubesteuern.Da sowohl das HR als auch der K nicht davon ausgingen, in den USA steuerpflichtigzu sein, wurde die US-Einkommensteuererklärung erst nach deutlichem Ablauf derAbgabefrist in den USA eingereicht und die Nachzahlung entsprechend zusätzlichmit Säumniszuschlägen und Zinsen auferlegt.Als Aufteilungsmaßstab der Aufteilung werden die Arbeitstage ins Verhältnisgesetzt. Für das Kalenderjahr 2023 lagen insgesamt 230 Arbeitstage vor. Folglichwerden anteilig 130/230 Tages seines Bruttolohnes in den USA erklärt undbesteuert.Da K aber seinen Jahresbonus aus 2022 im Kalenderjahr 2023 erhalten hat, unddieser nicht wirtschaftlich mit der Tätigkeit in den USA zusammenhängt, ist fürZwecke der Aufteilung der Besteuerungsgrundlage dieser Bonus aus denaufzuteilenden Einkünften herauszurechnen.130/230 * 200.000 EUR = ca. 113.000 EURK hat die 113.000 EUR in den USA der Besteuerung zu unterwerfen und inDeutschland in seiner Einkommensteuererklärung als steuerfreie Progressionseinkünftegem. § 32b (1) Nr. 3 EStG zu erklären. Für das Erlangen der Steuerfreiheitbenötigt er den Nachweis der Besteuerung dieser Einkünfte in den USA. Kann erdies nicht vorweisen, wird Deutschland diese Einkünfte besteuern, § 50 (8) EStG.Damit hat K seine Steuerpflichten in den USA allerdings nicht abgeschlossen.Unabhängig davon, ob er auch im Jahr 2024 in den USA tätig sein wird, muss erseinen Jahresbonus aus 2023, welcher ihm 2024 zufließt, ebenfalls anteilig in denUSA besteuern und in Deutschland als steuerfreie Progressionseinkünfte gem.§ 32b (1) Nr. 3 EStG erklären.14
CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Die Aufteilung des Jahresbonus 2023 richtet sich ebenfalls nach den Verhältnissendes Kalenderjahres 2023. Folglich müssen für 2024 ca. 56.500 EUR in den USA erklärtwerden. Die Behandlung dieser Einkünfte in Deutschland, erfolgt analog zu 2023.Fazit:Dieser Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, dass sich die HR-Abteilung über dieAufenthaltstage eines Mitarbeiters im Tätigkeitsstaat informiert, damit einentsprechender Lohnsteuerabzug erfolgen kann. Wenn der Arbeitgeber nichtsicher ist, ob ein Lohnsteuerabzug hätte vorgenommen werden müssen, könnteder Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft für den Lohnsteuerabzug nach § 42e EStGbeim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragen.Der Mitarbeiter hätte bei einem richtigen Lohnsteuerabzug keinen Liquiditätsnachteildurch das Auseinanderfallen der zu entrichtenden Einkommensteuer inden USA und der erst später erfolgten Erstattung der Einkommensteuer inDeutschland gehabt.Kontakt:Stahl | Yönden | Witt - SteuerberaterEschenburgstrasse 1623568 LübeckDeutschland+49 (0) 451 3886030info@stahl-steuer.destahl-steuer.de15
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