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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2025

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CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Auch prozessual werden die Arbeitnehmer in der Regel bevorzugt behandelt,indem sie ein vereinfachtes und kostenfreies Gerichtsverfahren garantiertbekommen.Die Frage, welches Gericht bei einem Arbeitsverhältnis mit Berührungspunkten zumehreren Staaten zuständig ist und welches Recht dieses zur Anwendung bringt,ist dem internationalen Privatrechtsgesetz eines jeden Staates zu entnehmen.Auch in diesem Bereich gibt es Staatsverträge, welche diese Fragen im Verhältnisunter den Vertragsstaaten regeln. So koordiniert beispielsweise das sogenannteLugano Übereinkommen, dem namentlich alle EU-Staaten und die Schweizangehören, die internationale Zuständigkeit zwischen den Vertragsstaaten.Daneben müssen je nach Staat noch diverse weitere zwingend anwendbareGesetzesbestimmungen beachtet werden, die namentlich polizeilich, religiös odersittlich motiviert sind. So ist es zum Beispiel in Saudi-Arabien untersagt Alkohol zutrinken, religiöse Insignien zu tragen oder sich als Frau ohne Kopftuch in derÖffentlichkeit zu bewegen. Werden solche Bestimmungen nicht beachtet, drohenmeist drakonische Strafen, die von Landesverweis über Inhaftierung bis zukörperlichen Strafen reichen können.Diese komplexe Ausgangslage kann den internationalen Mitarbeitereinsatztatsächlich als Schreckgespenst und als ein Buch mit sieben Siegeln erscheinenlassen.LösungsansätzeIst man sich jedoch dieser Gefahren bewusst, verliert das Gespenst immer mehr anSchrecken und mit einer strukturierten Planung lassen sich auch die sieben Siegelöffnen.Dabei ist es in einem ersten Schritt wichtig, dass der internationale Mitarbeitereinsatznicht zum Selbstzweck wird, sondern dass vielmehr der Zweck desEinsatzes in den Vordergrund gestellt und der internationale Mitarbeitereinsatzdementsprechend ausgestaltet wird. Damit dies umgesetzt werden kann, mussman sich erst einmal mit den möglichen Konstellationen des internationalenMitarbeitereinsatzes vertraut machen.22

CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Konstellationen des internationalen MitarbeitereinsatzesHier gilt es grundsätzlich zwischen dem befristeten Auslandseinsatz, demunbefristeten Auslandseinsatz und schliesslich der Rekrutierung von Ortskräftenim Ausland zu unterscheiden.Rekrutierung von OrtskräftenDie letztgenannte Konstellation, die Rekrutierung von Ortskräften, geht meistvergessen, obwohl sie grundsätzlich die billigste und zudem auch die amEinfachsten umsetzbare Variante ist. Im Unterschied zu den beiden erst genanntenKonstellationen wird bei dieser Konstellation der Mitarbeiter nicht von einemStaat in den anderen versetzt, sondern der Mitarbeiter arbeitet schon vor Ort imausländischen Betrieb und wird nun mit einer neuen oder zusätzlichen Aufgabe(dem Zweck des internationalen Mitarbeitereinsatzes) betraut oder der Mitarbeiterwird vor Ort im Ausland zu diesem Zweck als neuer Arbeitnehmer rekrutiert.Dieser Mitarbeiter wird vor Ort nach ausländischem Recht mit einemArbeitsvertrag angestellt und bleibt der dortigen Sozialversicherung unterstellt.Auch aufenthalts- und steuerrechtlich werden sich keine speziellen Problemeergeben, da es sich grundsätzlich um keinen internationalen Sachverhalt mitBerührungspunkten zu anderen Rechtsordnungen handelt. Damit ist auchgrundsätzlich nur eine Rechtsordnung, nämlich diejenige des ausländischenEinsatzortes zu beachten. Gleichwohl wird das inländische Unternehmen diesemausländischen Mitarbeiter Weisungen erteilen und damit den angestrebten Zweckumsetzen können. Grundlage dieses Weisungsrechts kann eine entsprechendezusätzliche Bestimmung im lokalen Arbeitsvertrag bilden oder beispielsweise aucheine konzernweit geltende Kompetenzordnung.Abgrenzung befristeter/unbefristeter AuslandseinsatzVerlangt es der Zweck des internationalen Mitarbeitereinsatzes, dass ein inländischerMitarbeiter im Ausland für ein inländisches Unternehmen tätig wird, istentsprechend der voraussichtlichen Dauer des Auslandseinsatzes die Weichezwischen dem befristeten und dem unbefristeten Auslandseinsatz zu stellen. Ausrechtlichen Gründen ist die zeitliche Grenze zwischen dem befristeten und dem23

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