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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2025

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CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Abbildung 1: Befristeter AuslandeinsatzEntsendung mit unveränderter Arbeitgeberseite (ohne Eingliederung)Abbildung 2: Befristeter AuslandeinsatzEntsendung mit unveränderter Arbeitgeberseite (mit Eingliederung)26

CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Befristeter Auslandseinsatz mit veränderter ArbeitgeberseiteEin Gleichlauf zwischen anwendbarem Recht und zwingenden Vorschriften amausländischen Einsatzort kann dadurch erreicht werden, dass der entsandteMitarbeiter für die Dauer der Entsendung mit dem ausländischen Unternehmen(z.B. Konzerngesellschaft) einen Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht amEinsatzort abschliesst und mit dem entsendenden inländischen Unternehmen einelose vertragliche Beziehung in Form eines Entsendegrundvertrages aufrechterhält(siehe Abbildung 3).In diesem Entsendegrundvertrag sind grundsätzlich die gleichen Punkte geregelt,wie in einem gewöhnlichen Entsendevertrag. Zusätzlich müssen jedoch der lokaleArbeitsvertrag und der Entsendegrundvertrag eine Regelung enthalten, welchediese beiden Vertragswerke miteinander koordinieren. Konkret bedeutet dies, dassvorab in beiden Vertragswerken auf die Existenz des anderen Vertrages hingewiesenwird.Sodann ist es angezeigt, die Bestimmungen des Entsendegrundvertrages grundsätzlichhierarchisch über diejenigen des lokalen Arbeitsvertrages zu stellen –sofern dies nach lokalen ausländischen Recht möglich ist – und die Kündigung deseinen Vertrages automatisch zur Kündigung des anderen führen zu lassen.Da der Entsendegrundvertrag mangels organisatorischer Eingliederung desEntsandten im inländischen Betrieb grundsätzlich nicht als Arbeitsvertraganzusehen ist, untersteht dieser der vollen Vertragsfreiheit, was natürlich aucheine freie Wahl des Gerichtsstandes und der anwendbaren Rechtsordnungermöglicht. Somit kann dieser problemlos der inländischen Gerichtsbarkeitunterstellt werden. Damit ist mit dieser Konstellation ein Höchstmass anRechtssicherheit gewährleistet: Das lokale Arbeitsverhältnis untersteht in seinerGesamtheit dem lokalen ausländ-ischen Recht und der Entsendegrundvertrag mitdem inländischen Unternehmen kann ohne Einschränkung der inländischenGerichtsbarkeit und den inländischen Recht unterstellt werden.Grundsätzlich wird diese Verbindung mit den inländischen Unternehmen auchgenügen, um die inländische Sozialversicherung für den entsandten Mitarbeiterwährend des Auslandseinsatzes aufrecht zu erhalten.27

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