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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2025

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CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Rechtliche Herausforderungen bei der Bestellungeines Verwaltungsrats in der Schweiz mit Wohnsitzim AuslandAutorin: Friederike V. Ruch, CEO, CONVINUSIn der Schweiz gibt es eine hohe Anzahl an Verwaltungsräten, die eine solcheFunktion bzw. Tätigkeit bei einem Schweizer Unternehmen haben, allerdingskeinen Wohnsitz in der Schweiz besitzen, sondern im Ausland. Bei diesenKonstellationen sind zusätzlich zahlreiche rechtliche Herausforderungen undAspekte zu berücksichtigen.Ein Verwaltungsratsmandat kann auf Basis unterschiedlicher Konstellationenausgestaltet sein. Die häufigste Form ist hierbei die direkte Mandatierung. Diesbedeutet, dass ein Verwaltungsratsmandatsauftrag zwischen dem Verwaltungsratund dem Schweizer Unternehmen besteht.Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diese Konstellation.Zur besseren Verständlichkeit, hier ein einleitendes Beispiel:Peter Suter ist deutscher Staatsangehöriger und wohnt in München (Deutschland).Er hat ein Verwaltungsratsmandat bei der Global Speciality Insurance AG in Zürich(Schweiz). In Deutschland ist er gleichzeitig als Rechtsanwalt mit seiner eigenenRechtsanwaltskanzlei in München tätig.1. Sorgfaltspflichten und HaftungVerwaltungsräte in der Schweiz haben eine umfassende Sorgfaltspflichtgegenüber dem Unternehmen, und diese Pflicht erstreckt sich auf alleEntscheidungen, die sie treffen. Auch wenn der Verwaltungsrat seinen Wohnsitzim Ausland hat, bleibt er in der Schweiz für diese Verpflichtungen haftbar, wieetwa:Pflicht zur ordnungsgemässen Geschäftsführung:Ein Verwaltungsrat muss die Geschäfte des Unternehmens im besten Interesseder Aktionäre und des Unternehmens führen.4

CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Haftung bei Pflichtverletzung:Verstösse gegen gesetzliche Anforderungen (z. B. in Bezug auf CorporateGovernance oder Insolvenzrecht) können zu einer persönlichen Haftungführen, unabhängig vom Wohnsitz des Verwaltungsratsmitglieds.2. Rechtliche ZuständigkeitEin im Ausland lebender Verwaltungsrat muss sich zudem der Frage stellen, inwelchem Land er im Falle von Rechtsstreitigkeiten belangt werden kann:Gerichtsstand:Der Verwaltungsrat könnte im Ausland vor einem Gericht verklagt werden,auch wenn das Unternehmen in der Schweiz ansässig ist. Die Wahl desGerichtsstandes für rechtliche Auseinandersetzungen sollte unbedingt klar imVertrag oder in den Statuten des Unternehmens festgelegt werden.Rechtliche Vertretung:Für den Verwaltungsrat könnte die Notwendigkeit bestehen beziehungsweiseentstehen, sich von Rechtsanwälten sowohl in der Schweiz als auch im Auslandvertreten zu lassen.3. Schweizer Gesellschaftsrecht versus internationale VorschriftenVerwaltungsräte, die im Ausland leben und dort Ihren Wohnsitz haben, sollten sichnicht nur mit dem Schweizer Gesellschaftsrecht auskennen, sondern auch mit denrelevanten internationalen Vorschriften.Für Verwaltungsräte, die in einem EU-Land oder in einem Land mit ähnlichenRegelungen leben, können auch europäische oder länderspezifische Vorschriften(z. B. zur Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) von Bedeutung sein.4. Notwendigkeit einer Arbeitsbewilligung (Arbeitsgenehmigung)In der Schweiz gilt der Verwaltungsrat in der Regel als «unselbständigErwerbender / Arbeitnehmer» und für die Ausübung einer Tätigkeit in der Schweizwie beispielsweise die Teilnahme an Verwaltungsratssitzungen ist eine Arbeitsbewilligungnotwendig, sofern der Verwaltungsrat kein Schweizer Staatsangehörigerist.5

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