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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2025

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CONVINUS Global Mobility

CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 2025Die Arbeitsbewilligung ist bei der direkten Mandatierung ab dem ersten Tagmassgebend.Je nach Häufigkeit der Anwesenheit in der Schweiz sowie des Wohnsitzes desVerwaltungsrats und der Staatsangehörigkeit, stehen bewilligungsrechtlich diefolgenden Bewilligungsarten zur Verfügung:Meldeverfahren120-Tages-BewilligungGrenzgängerbewilligungDas Meldeverfahren hat die Einschränkung, dass es ausschliesslich für EU- oderEFTA-Staatsangehörige gilt. Des weiteren müssen die einzelnen Einsatztage in derSchweiz, an denen sich der Verwaltungsrat physisch in der Schweiz aufhält,gemeldet werden. Dies verursacht einen recht hohen administrativen Aufwand.Mit der 120-Tages-Bewilligung kann man den administrativen Aufwand reduzieren.Der Verwaltungsrat darf sich im Rahmen der 120-Tages-Bewilligung, welche in derRegel für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt wird, an 120 Tagen in derSchweiz aufhalten und arbeiten.Diese Art der Bewilligung kann für alle Verwaltungsräte unabhängig von ihrerStaatsangehörigkeit eingeholt werden. Hierfür muss das Bewilligungsgesuch beider jeweils zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörde eingeholt werden.Die Grenzgängerbewilligung wäre grundsätzlich ebenfalls für EU- oder EFTA-Staatsbürger möglich, sofern sie mindestens an einem Tag pro Woche in derSchweiz arbeiten würden. Je nach Umfang des Verwaltungsratsmandats könntedies ebenfalls eine mögliche Option ein.6

CONVINUS Global Mobility Insights - Frühling / Spring 20255. Steuerliche ImplikationenGrundsätzlich ist das Verwaltungsratshonorar in der Schweiz steuerpflichtig.Aufgrund des Wohnsitzes im Ausland müssen die folgende Aspekte berücksichtigtwerden:Steuerliche Ansässigkeit:Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt, in welchem Staat eine Person ihreunbeschränkte Steuerpflicht hat. Die Bestimmung der steuerlichenAnsässigkeit ist zudem wichtig, damit das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommenbestimmt werden kann. Wenn eine Person beispielsweise ihresteuerliche Ansässigkeit in Deutschland hat, dann muss für ein Verwaltungsratsmandatin der Schweiz das Doppelbesteuerungsabkommen zwischenDeutschland und der Schweiz geprüft werden.Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):In den meisten DBAs, welche die Schweiz abgeschlossen hat, sind Ausführungenzu der Besteuerung von Verwaltungsratshonoraren enthalten. In derRegel sind diese dem Sitzstaat der Gesellschaft zugewiesen. Dies bedeutet fürein Verwaltungsratsmandat bei einer Schweizer Gesellschaft, dass die Schweizdas Besteuerungsrecht hat.Besteuerung des Verwaltungsratshonorars in der Schweiz:Bei Verwaltungsräten, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, kommt derkantonale Quellensteuertarif vom Sitzkanton der Schweizer Gesellschaft zumZuge. In der Regel ist dies ein Pauschalsatz. Beispielsweise beträgt dieserSteuersatz im Kanton Zürich 25%.Besteuerung des Verwaltungsratshonorars im Wohnsitzland:Im Wohnsitzland muss dieses Verwaltungsratshonorar ebenfalls in derSteuererklärung angegeben werden und je nach vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommenkommt die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode für dieVermeidung der Doppelbesteuerung zum Zuge.6. SozialversicherungsunterstellungDie sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Verwaltungsratshonoraren imgrenzüberschreitenden Verhältnis ist üblicherweise der schwierigste Komplex indieser Thematik. Bei der Bestimmung, in welchem Land ein Verwaltungsrat derSozialversicherung unterstellt ist, sind nicht nur die unterschiedlichen bilateralen7

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