ConvinusGlobalMobilitySolutons
Aufrufe
vor 4 Monaten

CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Herbst / Fall 2023

  • Text
  • Compliance
  • Europe
  • Netherlands
  • Vietnam
  • Asia
  • Italy
  • Wwwconvinuscom
  • Insights

Global

Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2023 Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien: HR-Leitfaden Autorin: Martina De Santis, ECA Italia Wie man sich bei der Entsendung von EU- und Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Italien mit den Aspekten Einwanderung, Steuern und Sozialversicherung auseinandersetzt. Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Italien ist ein komplexer Prozess, der eine genaue Planung und die Einhaltung von Einwanderungs-, Steuerund Sozialversicherungsvorschriften erfordert. Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien ist es von wichtiger Bedeutung, diese Vorschriften zu verstehen und zu befolgen. Die Einhaltung der Gesetze ist unerlässlich, um mögliche rechtliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Entsendung von EU-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen nach Italien Wenn ausländische Unternehmen... 1. ...Arbeitnehmer in eines der Mitgliedstaats entsenden. 2. ...Arbeitnehmer in einen Betrieb der gleichen Unternehmensgruppe in einem Mitgliedstaat entsenden. 3. ...als Leiharbeitsunternehmen tätig sein, das einem entleihenden Unternehmen in einem Mitgliedstaat Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, ...fallen sie unter die Rechtsvorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien. Das Gesetzesdekret Nr. 136/2016 setzt die Richtlinie 2014/67/EU um. Die wichtigsten Anforderungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien sind: 1. Pflicht zur vorherigen Anmeldung: Ausländische Arbeitgeber müssen das italienische Arbeitsministerium bis Mitternacht am Tag vor Beginn der Entsendung informieren. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung online über "UNI_DISTACCO_UE" erfolgen und spezifische Informationen über die Entsendung enthalten; 24 convinus.com

Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2023 1. 2. Benennung der Verbindungsperson(en): Ausländische Unternehmen müssen einen Verbindungsbeamten in Italien für den offiziellen Dokumentenaustausch und einen Vertreter für die Tarifverhandlungen benennen; 3. Aufbewahrung der Dokumente: Alle relevanten Entsendungsunterlagen (A1, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen usw.) müssen während der gesamten Entsendungszeit und bis zu zwei Jahre danach aufbewahrt werden. Diese Unterlagen sind in die italienische Sprache zu übersetzen und den italienischen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Die EU-Richtlinie 2018/957, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 122 vom 15. September 2020 umgesetzt wurde, erweitert die Garantien für die Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmern und stellt sicher, dass sie die durch lokale Gesetze oder Tarifverhandlungen festgelegten Bedingungen erhalten. Hierzu gehören Themen wie Arbeitszeiten, Urlaub, Entlohnung ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit"), sowie Gesundheit und Sicherheit. Wie mit der Richtlinie 957/2018 eingeführt, gelten bei Entsendungen, die länger als 12 Monate dauern (oder 18 Monate mit einem begründeten Antrag), alle lokalen Beschäftigungsbedingungen. In den folgenden Fällen können bestimmte Ausnahmen von der Meldepflicht gelten: Bestimmte Montage- oder Installationsarbeiten, die für die Inbetriebnahme unerlässlich sind und von Fachkräften ausgeführt werden, sind von der Steuer befreit. Die Entsendung von Arbeitnehmern zu Konferenzen, Sitzungen, Veranstaltungen usw. gilt nicht als Entsendung im Sinne dieses Rahmens. Praktika im Rahmen internationaler Programme folgen dem Erlass 136/2016, wenn sie bezahlt werden. Die Nichteinhaltung der Meldepflichten, der Pflichten des Verbindungsbeamten oder des Vertreters kann zu Geldbussen zwischen 180 € und 7.200 € führen. Die Nichtaufbewahrung von Dokumenten kann zu Geldbussen von 600 € bis 3.600 € pro Arbeitnehmer führen. Verstösse gegen die gesetzlichen Entsendevorschriften können mit Geldbussen von 50 € pro Arbeitnehmer und Arbeitstag geahndet werden, wobei der Mindestbetrag bei 5.000 € und der Höchstbetrag bei 50.000 € liegt. Die Geldbussen können 180.000 € nicht übersteigen. 25 convinus.com

Erfolgreich kopiert!

Global Mobility Alert

Presentations

Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS

google8089d691feca9268.html
[removed][removed]