Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2023 Entsendung von Nicht-EU-Arbeitnehmern In der globalisierten Geschäftswelt versuchen Unternehmen oft, internationale Talente zu nutzen, indem sie Mitarbeiter von ausserhalb der Europäischen Union (EU) nach Italien entsenden. Dies kann zwar wertvolles Fachwissen und Vielfalt in das Unternehmensteam bringen, doch müssen Personalverantwortliche bei der Entsendung von Nicht-EU-Mitarbeitern nach Italien die Feinheiten der Einwanderungs-, Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften kennen und diesen folgen. Überlegungen zur Einwanderung Bevor Sie eine Entsendung nach Italien in Angriff nehmen, sollten Sie sich unbedingt über die italienischen Einwanderungsbestimmungen informieren. Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten müssen in der Regel ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um in Italien legal arbeiten zu können. Zu den wichtigsten zu beachtenden Aspekten gehören: 1. Visumkategorien: Italien bietet verschiedene Visumkategorien an, darunter auch Arbeitsvisa. Die Wahl der richtigen Kategorie hängt vom Zweck und der Dauer der Entsendung sowie von der Art des Mitarbeiters ab: Führungskraft / Manager, Fachkraft, Praktikant; 2. Antragsverfahren: Die Personalverantwortlichen müssen wissen, welche Dokumente sie einfordern, vorbereiten und für das Visumantragsverfahren verwenden müssen. Dies kann eine langwierige und komplexe Phase des Zusammenstellens, Übersetzens und Verifizierens von Dokumenten (Arbeitsvertrag, Entsendungsschreiben, Bildungsnachweise, Finanzberichte des Unternehmens, Wohnberechtigung usw.) bedeuten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, mit diesem Prozess rechtzeitig zu beginnen; 3. Erneuerungen und Verlängerungen: Die Unternehmen müssen die Fristen für den Ablauf von Visa und die Verfahren für deren Erneuerung oder Verlängerung kennen. Wird dies versäumt, kann es für den Arbeitnehmer zu Komplikationen kommen. Es gibt mehrere Kategorien von Arbeitnehmern, die von der verfügbaren Quote ausgenommen sind (die jährlich durch ein Dekret, das so genannte "decreto-flussi", festgelegt wird) und für die keine feste Obergrenze gilt. 26 convinus.com
Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2023 Zu diesen Kategorien gehören z. B. IKT-Einsätze, hochqualifizierte Arbeitnehmer, Führungskräfte oder leitende Angestellte, die der italienischen Niederlassung einer ausländischen juristischen Person zugewiesen sind. Was die gruppeninterne Mobilität betrifft, so sieht das italienische Einwanderungsrecht derzeit zwei verschiedene Arten von Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern vor, die vorübergehend in Italien arbeiten. Im Rahmen dieser Optionen werden die Arbeitnehmer nicht zu lokalen Arbeitnehmern, sondern behalten ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber im Heimatland: 1. Die unternehmensinterne Arbeitserlaubnis ist für hochspezialisierte Mitarbeiter / Manager / Direktoren im Einsatz (Art. 27 c. 1 lett. (a) des italienischen Einwanderungsgesetzes); mit diesem Verfahren kann ein ausländischer Arbeitnehmer, der eine leitende Funktion innehat oder über spezielles Wissen verfügt, vorübergehend - bis zu 5 Jahre - zu einer Tochtergesellschaft, einer Zweigstelle oder einem angeschlossenen Unternehmen in Italien entsandt werden (Entsende- und Gastunternehmen müssen zur selben Unternehmensgruppe gehören); 2. Arbeitsgenehmigung für den unternehmensinternen Transfer (ICT) für Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende, die vorübergehend von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, in dem der Arbeitnehmer seit mindestens drei Monaten vor dem Transfer beschäftigt ist, zu einer aufnehmenden Einrichtung mit Sitz in Italien entsandt werden, die entweder direkt dem entsendenden Unternehmen ausserhalb der EU oder einem anderen Unternehmen derselben Gruppe gehört (Art. 27 quinquies und Art. 27 sexies des italienischen Einwanderungsgesetzes). Die Höchstdauer beträgt 3 Jahre für Führungskräfte und Spezialisten und 1 Jahr für Praktikanten. Dies gilt auch für Inhaber einer von einem anderen EU-Staat ausgestellten ICT-Genehmigung, die vorübergehend in ein Unternehmen derselben Gruppe mit Sitz in Italien versetzt werden. Diese müssen kein Visum für die Einreise nach Italien beantragen, wenn die Entsendung nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dauert. Auch wenn es von Kategorie zu Kategorie geringfügige Unterschiede geben kann, ist das grundsätzliche Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis wie folgt: 27 convinus.com
Laden...
Laden...
Laden...
Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS
google8089d691feca9268.html
LinkedIn
Youtube
Instagram
Email