CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2024 Einkommensteuer, Lohnsummen und Sozialversicherungsbeiträge im Vereinigten Königreich Das Vereinigte Königreich hat mit zahlreichen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Für Länder, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, können Arbeitnehmer je nach Art ihrer Tätigkeit vom ersten Tag an im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sein. Ob kurzfristige Aufenthalte für Arbeitnehmer aus Ländern, mit denen das Vereinigte Königreich ein umfassendes Steuerabkommen geschlossen hat ("Vertragsländer"), die volle Steuerpflicht im Vereinigten Königreich auslösen, hängt von folgenden Faktoren ab: (1) der Anzahl der Tage, die der Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich verbringt, und (2) dem Grad seiner Integration in das britische Unternehmen. Allerdings können die Lohnverpflichtungen für kurzfristige Geschäftsreisende aus Vertragsstaaten im Rahmen einer besonderen Lohnverrechnungsregelung gelockert werden. Die Regelung ignoriert Fragen zur Rolle des Arbeitnehmers im Vereinigten Königreich für Zeiträume von weniger als 60 Tagen. Sie bietet auch einen geringeren Befolgungsaufwand entsprechend der Gesamtzahl der Tage, welche die Person im Vereinigten Königreich verbringt. Diese Erleichterung erfordert lediglich den Abschluss einer Standardvereinbarung mit den britischen Steuerbehörden. Für Arbeitnehmer, die aus Nichtvertragsstaaten kommen, können jedoch vom ersten Tag an Lohnsummenverpflichtungen gelten. Diese können in einer einzigen Jahresendabrechnung geregelt werden, wenn der Arbeitgeber wiederum eine entsprechende Standardvereinbarung mit den britischen Steuerbehörden abschliesst. Die britischen Sozialversicherungsbeiträge oder "National Insurance Contributions" ("NICs") sind für einen kurzfristigen Geschäftsreisenden in der Regel nicht fällig. NICs können erforderlich sein, wenn ein kurzfristiger Geschäftsreisender für einen 10
CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2024 längeren Zeitraum (d.h. über ein Jahr) im Vereinigten Königreich bleibt. Das Vereinigte Königreich hat jedoch mit vielen Ländern bilaterale Abkommen geschlossen, die es ermöglichen, die Sozialversicherungsbeiträge für einen bestimmten Zeitraum im Land der Beschäftigung fortzuführen. Hauptrisiken: Steuerstrafen und Zinsen: Arbeitgeber, die es versäumen, ihre Steuerschulden zu bewerten und zu begleichen, müssen mit Strafen und Zinsen rechnen. Dazu gehört auch, dass nicht korrekt beurteilt wird, ob der Arbeitnehmer die Ausnahmeregelungen des Steuerabkommens erfüllt. Doppelbesteuerung: Arbeitnehmer könnten doppelt besteuert werden (in ihrem Beschäftigungsland und im Vereinigten Königreich), wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Lohnabrechnung und/oder Steuererklärung getroffen werden. Versäumnisse bei der Lohnabrechnung: Arbeitgeber, die für Arbeitnehmer, welche über einen längeren Zeitraum im Vereinigten Königreich arbeiten, keine ordnungsgemässe Abrechnung (einschliesslich der Sozialversicherungsbeiträge) vornehmen, können mit zusätzlichen finanziellen Sanktionen belegt werden. Verstärkte Kontrolle durch die britischen Steuerbehörden: Die Nichteinhaltung von Steuervorschriften kann zu Prüfungen durch die britische Steuerbehörde (HM Revenue & Customs) führen, was eine zusätzliche Komplexität und ein potenzielles Risiko für die Finanzen des Unternehmens bedeutet. Schlussfolgerung Die Berücksichtigung von Steuer- und Einwanderungsfragen im Vereinigten Königreich vor Reiseantritt ermöglicht reibungslose Geschäftsreisen, ohne die manchmal erheblichen, unerwünschten Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Vorschriften verbunden sind. Kontakt: Abbiss Cadres LLP 4th Floor, South, 14 Austin Friars London EC2N 2HE VEREINIGTES KÖNIGREICH +44 20 3051 5711 Guy.Abbiss@abbisscadres.com abbisscadres.com 11
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