CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2024 Peter Schwan: Seine Entsendung ist für 4 Jahre zur Unterstützung des Aufbaus der japanischen Gesellschaft vorgesehen und übernimmt die Funktion des Geschäftsführers für diesen Zeitraum. Nadja Karanova: Ihre Entsendung ist für 2 Jahre vorgesehen, zum kurzfristigen Ersatz des HR Directors in Deutschland. Die heutige Stelleninhaberin ist für 2 Jahre in Mutterschaftsurlaub gegangen und für diesen Zeitraum soll diese von Frau Karanova ersetzt werden. Sibylle Meister / Lina Pandarian / Paul Forbes: Deren Entsendungen sind jeweils für 1 Jahr für die Implementierung einer neuen Software und die Schulung der Mitarbeiter vorgesehen. Innerhalb der 12 Monate führen sie die Installation sowie die Schulung von 10 Standorten durch. Dies bedeutet, dass sie jeweils nach ca. 6 Wochen den Standort wechseln. Fabienne Schuster: Ihre Entsendung in die USA ist für 2 Jahre vorgesehen und erfolgte im Rahmen des Career Development Programms Ryan Ganter: Seine Entsendung ist für 12 Monate zum kurzfristigen Aushelfen in der Produktionsstätte in Schweden vorgesehen. Die schwedische Gesellschaft hat einen grossen Auftrag erhalten und verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten. Tobias Petrovic: Seine Entsendung war für 6 Monate nach Portugal vorgesehen. Der dortige Finanzverantwortliche hat gekündigt und man hat einen geeigneten Kandidaten gefunden, der allerdings erst in 6 Monaten die Stelle antreten kann. Zur Überbrückung dieses Zeitraums wurde Herr Petrovic eingesetzt. Wenn man nun auf Grundlage dieser Einsätze eine Beurteilung vornimmt, dann würde man zum folgenden Schluss kommen: Die insgesamt 8 Entsendungen können als gelegentliche konzerninterne Transfers angesehen werden. Zudem kann für jeden einzelnen Einsatz ein entsprechender Ausnahmegrund vorgebracht werden, welcher dazu führen würde, dass keine Personalverleihbewilligung benötigt wird. Wichtig ist jedoch, dass es auf die Gesamtbetrachtung angekommen. Basierend auf den vorliegenden Entsendungen kann man beurteilen, dass diese Einsätze in erster Linie nicht vorgenommen werden, damit das Schweizer Unternehmen einen Gewinn macht, sondern vielmehr zum grössten Teil zum Zwecke des Wissenstrans- 6
CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2024 fers und zur Unterstützung der ausländischen Unternehmensgesellschaften. Wenn man zu diesem Schluss kommt, dann führt dies zur Beurteilung, dass die Neptunia AG keine Personalverleihbewilligung benötigt. Um eine Rechtssicherheit erlangen, kann eine Negativbescheinigung vom SECO eingeholt werden, bei der das SECO auf Grundlage der vorgegebenen Faktoren die Fälle beurteilt und gegebenenfalls bestätigt, dass keine Notwendigkeit zur Beantragung einer Personalverleihbewilligung notwendig ist. Fazit Es kommt auf die Gesamtbetrachtung der Umstände an und insgesamt muss man zum Schluss kommen, dass die konzerninternen Entsendungen nach wie vor nur gelegentlich vorkommen sowie in eine der Ausnahmekategorien fallen. Erst bei dem Zusammentreffen von beiden Kriterien kann die Notwendigkeit einer Personalverleihbewilligung verneint werden. Es gilt aber zu beachten, dass unbeachtet davon die Regelungen aus dem Entsendegesetz eingehalten werden müssen. Kontakt: CONVINUS global mobility solutions Talstrasse 70 8001 Zürich SCHWEIZ +41 (0) 44 250 20 20 info@convinus.com convinus.com 7
Laden...
Laden...
Copyright © 2002 bis 2020 CONVINUS
google8089d691feca9268.html
LinkedIn
Youtube
Instagram
Email