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CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Herbst / Fall 2024

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CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2024 UK: Kurzfristige Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich Wichtige steuer- und einwanderungsrechtliche Fragestellungen für Arbeitgeber Autor: Guy Abbriss, Partner bei Abbriss Cadres LLP In der Vergangenheit warfen Geschäftsreisen ins Vereinigte Königreich für Arbeitgeber Probleme in den Bereichen Steuern, Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht auf. Mit dem Brexit haben Überlegungen zur Einwanderung an Bedeutung gewonnen, während die Anforderungen im Zusammenhang mit einigen EU-Vorschriften wie der Entsenderichtlinie gelockert wurden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die steuerlichen und einwanderungsrechtlichen Aspekte, die Arbeitgeber bei der Entsendung von Arbeitnehmern auf Kurzzeitreisen in das Vereinigte Königreich beachten müssen. Visum und Einwanderungsbestimmungen Eine der wichtigsten Überlegungen, insbesondere nach dem Brexit, ist die Einhaltung der Visums- und Einwanderungsvorschriften. Es gibt spezielle Visa für Geschäftsreisende für das Vereinigte Königreich, aber die Entscheidung, ob ein Visum erforderlich ist, hängt von der Nationalität und der Art der im Vereinigten Königreich geplanten Aktivitäten ab. Zweck des Besuchs: Es sollte sorgfältig geprüft werden, welche Aktivitäten im Rahmen der einzelnen Visumkategorien zulässig sind. So sind beispielsweise die Teilnahme an Sitzungen, Standortbesichtigungen und Geschäftsverhandlungen im Rahmen des Standard-Besuchervisums generell zulässig. Besuchervisum vs. Arbeitsvisum: Geschäftsreisende, die zu Konferenzen, kurzen Verhandlungen oder Treffen einreisen, können mit einem Standard- Besuchervisum in das Vereinigte Königreich einreisen. Das Standard-Besuchervisum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten. Bei umfangreicheren Arbeitstätigkeiten (z. B. Erbringung von Dienstleistungen oder Beteiligung an 8

CONVINUS Global Mobility Insights - Herbst / Fall 2024 britischen Projekten) kann ein Facharbeitervisum oder ein Visum für den unternehmensinternen Transfer erforderlich sein. Länder, die von der Visumspflicht befreit sind: Bürger aus bestimmten Ländern, darunter aus der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten, benötigen für kurzfristige Geschäftsreisen unter Umständen kein Visum. Der Umfang ihrer Tätigkeiten ist jedoch nach wie vor begrenzt, und für bestimmte Tätigkeiten ist möglicherweise ein Arbeitsvisum erforderlich. Hauptrisiken: Geldstrafen und Bussgelder: Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Tätigkeiten, die über den Geltungsbereich ihres Visums hinausgehen oder schickt er sie ohne das entsprechende Visum in das Vereinigte Königreich, können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit erheblichen Geldstrafen belegt werden Inhaftierung oder Abschiebung: Mitarbeiter, die ohne das entsprechende Visum reisen oder unerlaubte Tätigkeiten ausüben (z. B. konkrete Arbeitstätigkeiten statt an Sitzungen teilzunehmen), können von den Einwanderungsbehörden festgenommen und aus dem Vereinigten Königreich ausgewiesen werden. Dies kann dem Ruf des Unternehmens schweren Schaden zufügen und zu Störungen des Geschäftsbetriebs führen Verbot der Wiedereinreise: Die Nichteinhaltung kann dazu führen, dass Mitarbeitern die Wiedereinreise in das Vereinigte Königreich für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird, was sich auf künftige Geschäftsreisen und langfristige Pläne für den britischen Markt auswirken kann. Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern Reisende, die aus der Europäischen Union (EU) in das Vereinigte Königreich einreisen, müssen die Meldungen der Entsenderichtlinie (PWD) nicht mehr einhalten, da das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nicht mehr Mitglied der EU ist. Bei der Entsenderichtlinie handelt es sich um eine EU-Verordnung, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die örtlichen Behörden zu informieren, wenn sie Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden, und sicherzustellen, dass den Arbeitnehmern bestimmte Arbeitsbedingungen und Schutzmassnahmen gewährt werden. 9

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